Delegierte Verordnung (EU) 2016/958 der Kommission vom 9. März 2016
Zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die technischen Regulierungsstandards für die technischen Modalitäten für die objektive Darstellung von Anlageempfehlungen oder anderen Informationen mit Empfehlungen oder Vorschlägen zu Anlagestrategien sowie für die Offenlegung bestimmter Interessen oder Anzeichen für Interessenkonflikte
(Text von Bedeutung für den EWR)- Erwägungsgründe
KAPITEL I — ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
KAPITEL II — ERSTELLUNG VON EMPFEHLUNGEN
- Artikel 2 — Identität der Empfehlungen erstellenden Personen
- Artikel 3 — Allgemeine Bedingungen für die objektive Darstellung der Empfehlungen
- Artikel 4 — Zusätzliche Bedingungen für die objektive Darstellung von Empfehlungen durch die in Artikel 3 Absatz 1 Unterabsatz 34 Ziffer i der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 genannten Personen und Sachverständigen
- Artikel 5 — Allgemeine Bedingungen für die Offenlegung von Interessen und Interessenkonflikten
- Artikel 6 — Zusätzliche Bedingungen für die Offenlegung von Interessen und Interessenkonflikten durch die in Artikel 3 Absatz 1 Unterabsatz 34 Ziffer i der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 genannten Personen und Sachverständigen
- Artikel 7 — Weitergabe von Empfehlungen durch den Ersteller
KAPITEL III — WEITERGABE DER VON DRITTEN ERSTELLTEN EMPFEHLUNGEN
KAPITEL IV — SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Abschluss