Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016
Über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex)
Schengener Grenzkodex – SGK
- Erwägungsgründe
TITEL I — ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
TITEL II — AUSSENGRENZEN
KAPITEL I — Überschreiten der Außengrenzen und Einreisevoraussetzungen
KAPITEL II — Grenzkontrollen an den Außengrenzen und Einreiseverweigerung
- Artikel 7 — Durchführung von Grenzübertrittskontrollen
- Artikel 8 — Grenzübertrittskontrollen von Personen
- Artikel 9 — Lockerung der Grenzübertrittskontrollen
- Artikel 10 — Einrichtung getrennter Kontrollspuren und Beschilderung
- Artikel 11 — Abstempeln der Reisedokumente
- Artikel 12 — Annahme hinsichtlich der Erfüllung der Voraussetzungen der Aufenthaltsdauer
- Artikel 13 — Grenzüberwachung
- Artikel 14 — Einreiseverweigerung
KAPITEL III — Personal und finanzielle Mittel für Grenzkontrollen und Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
KAPITEL IV — Sonderbestimmungen für Grenzübertrittskontrollen
KAPITEL V — Bestimmte Maßnahmen im Falle schwerwiegender Mängel bei den Kontrollen an den Außengrenzen
TITEL III — BINNENGRENZEN
KAPITEL I — Ausbleiben der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen
KAPITEL II — Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen
- Artikel 25 — Allgemeiner Rahmen für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen
- Artikel 26 — Kriterien für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen
- Artikel 27 — Bei der vorübergehenden Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen anzuwendendes Verfahren nach Artikel 25
- Artikel 28 — Besonderes Verfahren für Fälle, die sofortiges Handeln erfordern
- Artikel 29 — Besonderes Verfahren im Falle außergewöhnlicher Umstände, unter denen das Funktionieren des Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen insgesamt gefährdet ist
- Artikel 30 — Kriterien für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen im Falle außergewöhnlicher Umstände, unter denen das Funktionieren des Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen insgesamt gefährdet ist
- Artikel 31 — Unterrichtung des Europäischen Parlaments und des Rates
- Artikel 32 — Anwendbare Bestimmungen bei Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen
- Artikel 33 — Bericht über die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen
- Artikel 34 — Unterrichtung der Öffentlichkeit
- Artikel 35 — Vertraulichkeit
TITEL IV — SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Artikel 36 — Änderung der Anhänge
- Artikel 37 — Ausübung der Befugnisübertragung
- Artikel 38 — Ausschussverfahren
- Artikel 39 — Mitteilungen
- Artikel 40 — Kleiner Grenzverkehr
- Artikel 41 — Ceuta und Melilla
- Artikel 42 — Mitteilung von Informationen durch die Mitgliedstaaten
- Artikel 43 — Evaluierungsmechanismus
- Artikel 44 — Aufhebungen
- Artikel 45 — Inkrafttreten
- Abschluss
- ANHANG I — Belege, anhand deren geprüft wird, ob die einreisevoraussetzungen erfüllt sind
- ANHANG II — Erfassung von informationen
- ANHANG III — Muster der schilder zur kennzeichnung der kontrollspuren an den grenzübergangsstellen
- ANHANG IV — Abstempelungsmodalitäten
- ANHANG V — TEIL A
- ANHANG VI — Sonderbestimmungen für die unterschiedlichen Grenzarten und die für das Überschreiten der Außengrenzen der Mitgliedstaaten genutzten unterschiedlichen Fortbewegungsmittel
- ANHANG VII — Sonderbestimmungen für bestimmte Personengruppen
- ANHANG VIII
- ANHANG IX
- ANHANG X