Richtlinie (EU) 2016/801 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016
Über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- oder Studienzwecken, zur Absolvierung eines Praktikums, zur Teilnahme an einem Freiwilligendienst, Schüleraustauschprogrammen oder Bildungsvorhaben und zur Ausübung einer Au-pair-Tätigkeit
- Erwägungsgründe
KAPITEL I — ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
KAPITEL II — ZULASSUNG
- Artikel 5 — Grundsätze
- Artikel 6 — Anzahl der Zulassungen
- Artikel 7 — Allgemeine Bedingungen
- Artikel 8 — Besondere Bedingungen für Forscher
- Artikel 9 — Zulassung von Forschungseinrichtungen
- Artikel 10 — Aufnahmevereinbarung
- Artikel 11 — Besondere Bedingungen für Studenten
- Artikel 12 — Besondere Bedingungen für Schüler
- Artikel 13 — Besondere Bedingungen für Praktikanten
- Artikel 14 — Besondere Bedingungen für Freiwillige
- Artikel 15 — Zulassung von Hochschuleinrichtungen, Bildungseinrichtungen, für Freiwilligendienste zuständigen Organisationen oder Praktikanten aufnehmenden Einrichtungen
- Artikel 16 — Besondere Bedingungen für Au-pair-Kräfte
KAPITEL III — AUFENTHALTSTITEL UND AUFENTHALTSDAUER
KAPITEL IV — GRÜNDE FÜR DIE ABLEHNUNG, ENTZIEHUNG ODER NICHTVERLÄNGERUNG EINES AUFENTHALTSTITELS
KAPITEL V — RECHTE
KAPITEL VI — MOBILITÄT INNERHALB DER UNION
KAPITEL VII — VERFAHREN UND TRANSPARENZ
KAPITEL VIII — SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- ANLAGE I — Teil A
- ANLAGE II — Entsprechungstabellen