Verordnung (EU) 2015/2283 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015
Über neuartige Lebensmittel,
zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 1852/2001 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)- Erwägungsgründe
KAPITEL I — GEGENSTAND, ANWENDUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
KAPITEL II — ANFORDERUNGEN AN DAS INVERKEHRBRINGEN NEUARTIGER LEBENSMITTEL IN DER UNION
KAPITEL III — ZULASSUNGSVERFAHREN FÜR NEUARTIGE LEBENSMITTEL
ABSCHNITT I — Allgemeine Bestimmungen
- Artikel 10 — Verfahren für die Genehmigung des Inverkehrbringens eines neuartigen Lebensmittels in der Union und die Aktualisierung der Unionsliste
- Artikel 11 — Gutachten der Behörde
- Artikel 12 — Zulassung eines neuartigen Lebensmittels und Aktualisierung der Unionsliste
- Artikel 13 — Durchführungsrechtsakte zur Festlegung administrativer und wissenschaftlicher Anforderungen an die Anträge
ABSCHNITT II — Besondere Bestimmungen für traditionelle Lebensmittel aus Drittländern
- Artikel 14 — Meldung eines traditionellen Lebensmittels aus einem Drittland
- Artikel 15 — Verfahren für die Meldung des Inverkehrbringens eines traditionellen Lebensmittels aus einem Drittland in der Union
- Artikel 16 — Antrag auf Zulassung eines traditionellen Lebensmittels aus einem Drittland
- Artikel 17 — Gutachten der Behörde über ein traditionelles Lebensmittel aus einem Drittland
- Artikel 18 — Zulassung eines traditionellen Lebensmittels aus einem Drittland und Aktualisierung der Unionsliste
- Artikel 19 — Aktualisierung der Unionsliste bei zugelassenen traditionellen Lebensmitteln aus Drittländern
- Artikel 20 — Durchführungsrechtsakte zur Festlegung administrativer und wissenschaftlicher Anforderungen an traditionelle Lebensmittel aus Drittländern
KAPITEL IV — ZUSÄTZLICHE VERFAHRENSBESTIMMUNGEN UND SONSTIGE BESTIMMUNGEN
KAPITEL V — DATENSCHUTZ
- Artikel 26 — Zulassungsverfahren bei Vorliegen geschützter Daten
- Artikel 27 — Zulassung eines neuartigen Lebensmittels und Aufnahme in die Unionsliste gestützt auf geschützte wissenschaftliche Erkenntnisse oder wissenschaftliche Daten
- Artikel 28 — Zulassungsverfahren im Fall eines parallelen Antrags auf Zulassung einer gesundheitsbezogenen Angabe
KAPITEL VI — SANKTIONEN UND ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
KAPITEL VII — ÜBERGANGSMASSNAHMEN UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Abschluss