Delegierte Verordnung (EU) 2015/1186 der Kommission vom 24. April 2015
Zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Einzelraumheizgeräten
(Text von Bedeutung für den EWR)- Erwägungsgründe
- Artikel 1 — Gegenstand und Geltungsbereich
- Artikel 2 — Begriffsbestimmungen
- Artikel 3 — Pflichten der Lieferanten und Zeitplan
- Artikel 4 — Pflichten der Händler
- Artikel 5 — Mess- und Berechnungsmethoden
- Artikel 6 — Nachprüfungsverfahren zur Marktaufsicht
- Artikel 7 — Überprüfung
- Artikel 8 — Inkrafttreten
- Abschluss
- ANHANG I — Begriffsbestimmungen für die Anhänge II bis IX
- ANHANG II — Energieeffizienzklassen
- ANHANG III — Etikett
- ANHANG IV — Produktdatenblatt
- ANHANG V — Technische Dokumentation
- ANHANG VI — Informationen, die in Fällen bereitzustellen sind, in denen nicht davon auszugehen ist, dass die Endnutzer das Produkt ausgestellt sehen, außer im Internet
- ANHANG VII — Informationen, die im Fall des Verkaufs, der Vermietung oder des Mietkaufs über das Internet bereitzustellen sind
- ANHANG VIII — Messungen und Berechnungen
- ANHANG IX — Prüfung der Produktkonformität durch die Marktaufsichtsbehörden