Verordnung (EU) 2015/847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015
Über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers
und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1781/2006 (Text von Bedeutung für den EWR)Geldtransferverordnung
- Erwägungsgründe
KAPITEL I — GEGENSTAND, GELTUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
KAPITEL II — PFLICHTEN DER ZAHLUNGSDIENSTLEISTER
ABSCHNITT 1 — Pflichten des Zahlungsdienstleisters des Auftraggebers
ABSCHNITT 2 — Pflichten des Zahlungsdienstleisters des Begünstigten
ABSCHNITT 3 — Pflichten zwischengeschalteter Zahlungsdienstleister
- Artikel 10 — Erhaltung der Angaben zum Auftraggeber und zum Begünstigten bei einem Geldtransfer
- Artikel 11 — Feststellung fehlender Angaben zum Auftraggeber oder zum Begünstigten
- Artikel 12 — Geldtransfers mit fehlenden Angaben zum Auftraggeber oder zum Begünstigten
- Artikel 13 — Bewertung und Verdachtsmeldung
KAPITEL III — INFORMATIONEN, DATENSCHUTZ UND AUFBEWAHRUNG VON AUFZEICHNUNGEN
KAPITEL IV — SANKTIONEN UND ÜBERWACHUNG
KAPITEL V — DURCHFÜHRUNGSBEFUGNISSE
KAPITEL VI — AUSNAHMEREGELUNGEN
KAPITEL VII — SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Abschluss
- ANHANG