Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015
Zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung,
zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2006/70/EG der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)EU-Anti-Geldwäsche-Richtlinie – AMLD 4
- Erwägungsgründe
KAPITEL I — ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
KAPITEL II — SORGFALTSPFLICHTEN GEGENÜBER KUNDEN
KAPITEL III — ANGABEN ZUM WIRTSCHAFTLICHEN EIGENTÜMER
KAPITEL IV — MELDEPFLICHTEN
KAPITEL V — DATENSCHUTZ, AUFBEWAHRUNG VON AUFZEICHNUNGEN UND STATISTISCHE DATEN
KAPITEL VI — STRATEGIEN, VERFAHREN UND AUFSICHT
ABSCHNITT 1 — Interne Verfahren, Schulungen und Rückmeldung
ABSCHNITT 2 — Aufsicht
ABSCHNITT 3 — Zusammenarbeit
Unterabschnitt I — Nationale Zusammenarbeit
Unterabschnitt II — Zusammenarbeit mit der EBA
Unterabschnitt IIa — Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten
Unterabschnitt III — Zusammenarbeit zwischen den zentralen Meldestellen und mit der Kommission
Unterabschnitt IIIa — Zusammenarbeit zwischen den für die Beaufsichtigung der Kredit- und Finanzinstitute zuständigen Behörden und anderen dem Berufsgeheimnis unterliegenden Behörden
ABSCHNITT 4 — Sanktionen
KAPITEL VII — SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- ANHANG I
- ANHANG II
- ANHANG III
- ANHANG IV