Beschluss (EU) 2015/1601 des Rates vom 22. September 2015
Zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland
- Erwägungsgründe
- Artikel 1 — Gegenstand
- Artikel 2 — Begriffsbestimmungen
- Artikel 3 — Geltungsbereich
- Artikel 4 — Umsiedlung von 120000 Antragstellern in andere Mitgliedstaaten
- Artikel 5 — Umsiedlungsverfahren
- Artikel 6 — Rechte und Pflichten der Personen, die internationalen Schutz beantragt haben und unter diesen Beschluss fallen
- Artikel 7 — Operative Unterstützung für Italien und Griechenland
- Artikel 8 — Von Italien und Griechenland zu ergreifende ergänzende Maßnahmen
- Artikel 9 — Weitere Notlagen
- Artikel 10 — Finanzielle Unterstützung
- Artikel 11 — Zusammenarbeit mit assoziierten Staaten
- Artikel 12 — Berichterstattung
- Artikel 13 — Inkrafttreten
- ANHANG I — Zuweisungen aus Italien
- ANHANG II — Zuweisungen aus Griechenland