Verordnung (EU) Nr. 515/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014
Zur Schaffung eines Instruments für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit
und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 574/2007/EG- Erwägungsgründe
KAPITEL I — ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
KAPITEL II — FINANZ- UND DURCHFÜHRUNGSRAHMEN
- Artikel 5 — Gesamtmittel und Durchführung
- Artikel 6 — Mittel für förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten
- Artikel 7 — Mittel für spezifische Maßnahmen
- Artikel 8 — Mittel im Rahmen der Halbzeitüberprüfung
- Artikel 9 — Nationale Programme
- Artikel 10 — Betriebskostenunterstützung im Rahmen der nationalen Programme der Mitgliedstaaten
- Artikel 11 — Operative Unterstützung für die Transit-Sonderregelung
- Artikel 12 — Programmplanung entsprechend den Ergebnissen des Schengener Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus
- Artikel 13 — Unionsmaßnahmen
- Artikel 14 — Soforthilfe
- Artikel 15 — Einführung eines Programms für die Entwicklung von IT-Systemen
- Artikel 16 — Technische Hilfe
KAPITEL III — SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Abschluss
- ANHANG I
- ANHANG II — Liste spezifischer Maßnahmen
- ANHANG III — Ziele für operative Unterstützung im Rahmen der nationalen Programme
- ANHANG IV — Liste der gemeinsamen Indikatoren für die Messung der spezifischen Ziele