Verordnung (EU) Nr. 511/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014
Über Maßnahmen für die Nutzer zur Einhaltung der Vorschriften des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile in der Union
(Text von Bedeutung für den EWR)- Erwägungsgründe
KAPITEL I — GEGENSTAND, GELTUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
KAPITEL II — EINHALTUNG DER VORSCHRIFTEN DURCH DIE NUTZER
- Artikel 4 — Verpflichtungen von Nutzern
- Artikel 5 — Register von Sammlungen
- Artikel 6 — Zuständige Behörden und Anlaufstellen
- Artikel 7 — Überwachung der Einhaltung durch die Nutzer
- Artikel 8 — Bewährte Verfahren
- Artikel 9 — Kontrollen der Einhaltung durch die Nutzer
- Artikel 10 — Aufzeichnungen über die Kontrollen
- Artikel 11 — Sanktionen
KAPITEL III — SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Abschluss