Richtlinie 2014/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014
Über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
(Text von Bedeutung für den EWR)- Erwägungsgründe
KAPITEL I — GEGENSTAND, ANWENDUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
KAPITEL II — VERGLEICHBARKEIT DER FÜR ZAHLUNGSKONTEN IN RECHNUNG GESTELLTEN ENTGELTE
- Artikel 3 — Liste der repräsentativsten auf nationaler Ebene entgeltpflichtigen mit einem Zahlungskonto verbundenen Dienste und standardisierte Terminologie
- Artikel 4 — Entgeltinformation und Glossar
- Artikel 5 — Entgeltaufstellung
- Artikel 6 — Informationen für Verbraucher
- Artikel 7 — Vergleichswebsites
- Artikel 8 — Zahlungskonten im Paket mit anderen Produkten oder Diensten
KAPITEL III — KONTOWECHSEL
- Artikel 9 — Bereitstellung eines Kontowechsel-Service
- Artikel 10 — Kontowechsel-Service
- Artikel 11 — Erleichterung der grenzüberschreitenden Kontoeröffnung für Verbraucher
- Artikel 12 — Entgelte für den Kontowechsel-Service
- Artikel 13 — Finanzielle Verluste für Verbraucher
- Artikel 14 — Informationen zum Kontowechsel-Service
KAPITEL IV — ZUGANG ZU ZAHLUNGSKONTEN
- Artikel 15 — Nichtdiskriminierung
- Artikel 16 — Recht auf Zugang zu einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen
- Artikel 17 — Merkmale eines Zahlungskontos mit grundlegenden Funktionen
- Artikel 18 — Entgelte
- Artikel 19 — Rahmenverträge und Kündigung
- Artikel 20 — Allgemeine Informationen über Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
KAPITEL V — ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN UND ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG
- Artikel 21 — Zuständige Behörden
- Artikel 22 — Verpflichtung zur Zusammenarbeit
- Artikel 23 — Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen zuständigen Behörden verschiedener Mitgliedstaaten
- Artikel 24 — Alternative Streitbeilegung
- Artikel 25 — Mechanismus bei Ablehnung des Zugangs zu einem Zahlungskonto, für das Entgelte verlangt werden
KAPITEL VI — SANKTIONEN
KAPITEL VII — SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Abschluss