Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014
Über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste
und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG (Text von Bedeutung für den EWR)- Erwägungsgründe
TITEL I — ANWENDUNGSBEREICH, BEGRIFFSBESTIMMUNGEN UND ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE
KAPITEL I — Gegenstand und Begriffsbestimmungen
KAPITEL II — Tätigkeiten
- Artikel 7 — Gemeinsame Bestimmungen
- Artikel 8 — Gas und Wärme
- Artikel 9 — Elektrizität
- Artikel 10 — Wasser
- Artikel 11 — Verkehrsleistungen
- Artikel 12 — Häfen und Flughäfen
- Artikel 13 — Postdienste
- Artikel 14 — Förderung von Öl und Gas und Exploration oder Förderung von Kohle oder anderen festen Brennstoffen
KAPITEL III — Sachlicher Anwendungsbereich
Abschnitt 1 — Schwellenwerte
Abschnitt 2 — Ausgeschlossene Aufträge und Wettbewerbe; Sonderbestimmungen für die Vergabe, wenn Verteidigungs - und Sicherheitsaspekte berührt werden
Unterabschnitt 1 — Für alle Auftraggeber geltende Ausnahmen und besondere Ausnahmen für die Bereiche Wasser und Energie
- Artikel 18 — Zum Zwecke der Weiterveräußerung oder der Vermietung an Dritte vergebene Aufträge
- Artikel 19 — Zu anderen Zwecken als der Ausübung einer unter die Richtlinie fallenden Tätigkeit oder der Ausübung einer solchen Tätigkeit in einem Drittland vergebene Aufträge oder ausgerichtete Wettbewerbe
- Artikel 20 — Nach internationalen Regeln vergebene Aufträge und ausgerichtete Wettbewerbe
- Artikel 21 — Besondere Ausnahmen für Dienstleistungsaufträge
- Artikel 22 — Dienstleistungsaufträge, die aufgrund eines ausschließlichen Rechts vergeben werden
- Artikel 23 — Von bestimmten Auftraggebern vergebene Aufträge für den Kauf von Wasser und für die Lieferung von Energie oder von Brennstoffen für die Energieerzeugung
Unterabschnitt 2 — Vergabe von Aufträgen, die Verteidigungs- und Sicherheitsaspekte beinhalten
- Artikel 24 — Verteidigung und Sicherheit
- Artikel 25 — Vergabe gemischter Aufträge für ein und dieselbe Tätigkeit, die Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekte umfassen
- Artikel 26 — Vergabe von Aufträgen, die verschiedene Tätigkeiten und Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekte umfassen
- Artikel 27 — Aufträge und Wettbewerbe mit Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekten, die nach internationalen Regeln vergeben beziehungsweise ausgerichtet werden
Unterabschnitt 3 — Besondere Beziehungen (Zusammenarbeit, verbundene Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen)
Unterabschnitt 4 — Besondere Sachverhalte
Unterabschnitt 5 — Unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten und diesbezügliche Verfahrensbestimmungen
KAPITEL IV — Allgemeine Grundsätze
TITEL II — VORSCHRIFTEN ÜBER AUFTRÄGE
KAPITEL I — Verfahren
- Artikel 43 — Bedingungen betreffend das GPA und andere internationale Übereinkommen
- Artikel 44 — Wahl der Verfahren
- Artikel 45 — Offenes Verfahren
- Artikel 46 — Nichtoffenes Verfahren
- Artikel 47 — Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
- Artikel 48 — Wettbewerblicher Dialog
- Artikel 49 — Innovationspartnerschaften
- Artikel 50 — Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb
KAPITEL II — Methoden und Instrumente für die elektronische Auftragsvergabe und für Sammelbeschaffungen
- Artikel 51 — Rahmenvereinbarungen
- Artikel 52 — Dynamische Beschaffungssysteme
- Artikel 53 — Elektronische Auktionen
- Artikel 54 — Elektronische Kataloge
- Artikel 55 — Zentrale Beschaffungstätigkeiten und zentrale Beschaffungsstellen
- Artikel 56 — Gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe
- Artikel 57 — Auftragsvergabe durch Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten
KAPITEL III — Ablauf des Verfahrens
Abschnitt 1 — Vorbereitung
- Artikel 58 — Vorherige Marktkonsultationen
- Artikel 59 — Vorherige Einbeziehung von Bewerbern oder Bietern
- Artikel 60 — Technische Spezifikationen
- Artikel 61 — Gütezeichen
- Artikel 62 — Testberichte, Zertifizierung und sonstige Nachweise
- Artikel 63 — Bekanntgabe technischer Spezifikationen
- Artikel 64 — Varianten
- Artikel 65 — Unterteilung von Aufträgen in Lose
- Artikel 66 — Fristsetzung
Abschnitt 2 — Veröffentlichung und Transparenz
- Artikel 67 — Regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachungen
- Artikel 68 — Bekanntmachung über das Bestehen eines Qualifizierungssystems
- Artikel 69 — Auftragsbekanntmachungen
- Artikel 70 — Vergabebekanntmachung
- Artikel 71 — Form und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen
- Artikel 72 — Veröffentlichung auf nationaler Ebene
- Artikel 73 — Elektronische Verfügbarkeit der Auftragsunterlagen
- Artikel 74 — Aufforderungen an die Bewerber
- Artikel 75 — Unterrichtung von Wirtschaftsteilnehmern, die eine Qualifizierung beantragen, sowie von Bewerbern und Bietern
Abschnitt 3 — Auswahl der Teilnehmer und Auftragsvergabe
Unterabschnitt 1 — Qualifizierung und Eignung
Unterabschnitt 2 — Zuschlagserteilung
Abschnitt 4 — Angebote, die Erzeugnisse aus Drittländern und Beziehungen mit diesen umfassen
KAPITEL IV — Auftragsausführung
TITEL III — BESONDERE BESCHAFFUNGSREGELUNGEN
TITEL IV — GOVERNANCE
TITEL V — BEFUGNISÜBERTRAGUNG, DURCHFÜHRUNGSBEFUGNISSE UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- ANHANG I — VERZEICHNIS DER TÄTIGKEITEN NACH ARTIKEL 2 NUMMER 2 BUCHSTABE A
- ANHANG II — VERZEICHNIS DER RECHTSAKTE DER UNION NACH ARTIKEL 4 ABSATZ 3
- ANHANG III — VERZEICHNIS DER RECHTSAKTE DER UNION NACH ARTIKEL 34 ABSATZ 3
- ANHANG IV — FRISTEN FÜR DEN ERLASS DER IN ARTIKEL 35 GENANNTEN DURCHFÜHRUNGSRECHTSAKTE
- ANHANG V — ANFORDERUNGEN AN INSTRUMENTE UND VORRICHTUNGEN FÜR DIE ELEKTRONISCHE ENTGEGENNAHME VON ANGEBOTEN, TEILNAHME — ODER QUALIFIZIERUNGSANTRÄGEN ODER VON PLÄNEN UND ENTWÜRFEN FÜR WETTBEWERBE
- ANHANG VI — TEIL A
- ANHANG VII — IN DEN AUFTRAGSUNTERLAGEN BEI ELEKTRONISCHEN AUKTIONEN AUFZUFÜHRENDE ANGABEN (ARTIKEL 53 ABSATZ 4)
- ANHANG VIII — TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN — BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
- ANHANG IX — VORGABEN FÜR DIE VERÖFFENTLICHUNG
- ANHANG X — IN DER BEKANNTMACHUNG ÜBER DAS BESTEHEN EINES QUALIFIZIERUNGSSYSTEMS AUFZUFÜHRENDE ANGABEN
- ANHANG XI — IN AUFTRAGSBEKANNTMACHUNGEN AUFZUFÜHRENDE ANGABEN
- ANHANG XII — IN DER VERGABEBEKANNTMACHUNG AUFZUFÜHRENDE ANGABEN
- ANHANG XIII — INHALT DER AUFFORDERUNG ZUR ANGEBOTSABGABE, ZUR TEILNAHME AM DIALOG, ZU VERHANDLUNGEN ODER ZUR INTERESSENSBESTÄTIGUNG GEMÄSS ARTIKEL 74
- ANHANG XIV — VERZEICHNIS INTERNATIONALER ÜBEREINKOMMEN IM SOZIAL- UND UMWELTRECHT NACH ARTIKEL 36 ABSATZ 2
- ANHANG XV — VERZEICHNIS DER RECHTSAKTE DER UNION NACH ARTIKEL 83 ABSATZ 3
- ANHANG XVI — IN BEKANNTMACHUNGEN VON ÄNDERUNGEN EINES AUFTRAGS WÄHREND SEINER LAUFZEIT AUFZUFÜHRENDE ANGABEN
- ANHANG XVII
- ANHANG XVIII — IN BEKANNTMACHUNGEN VON AUFTRÄGEN ÜBER SOZIALE UND ANDERE BESONDERE DIENSTLEISTUNGEN AUFZUFÜHRENDE ANGABEN
- ANHANG XIX — IN WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNGEN AUFZUFÜHRENDE ANGABEN
- ANHANG XX — IN BEKANNTMACHUNGEN ÜBER DIE ERGEBNISSE VON WETTBEWERBEN AUFZUFÜHRENDE ANGABEN
- ANHANG XXI