Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013
Mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds
und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates- Erwägungsgründe
TEIL EINS — GEGENSTAND UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
TEIL ZWEI — GEMEINSAME BESTIMMUNGEN FÜR DIE ESI-FONDS
TITEL I — GRUNDSÄTZE DER UNIONSUNTERSTÜTZUNG FÜR DIE ESI-FONDS
TITEL II — STRATEGISCHER ANSATZ
KAPITEL I — Thematische Ziele der ESI-Fonds und Gemeinsamer Strategischer Politikrahmen
KAPITEL II — Partnerschaftsvereinbarung
- Artikel 14 — Ausarbeitung der Partnerschaftsvereinbarung
- Artikel 15 — Inhalt der Partnerschaftsvereinbarung
- Artikel 16 — Annahme und Änderung der Partnerschaftsvereinbarung
- Artikel 17 — Annahme der überarbeiteten Partnerschaftsvereinbarung bei verzögertem Inkrafttreten einer fondsspezifischen Verordnung
KAPITEL III — Thematische Konzentration, Ex-ante-Konditionalitäten und Leistungsüberprüfung
KAPITEL IV — Maßnahmen in Verbindung mit der ordnungsgemäßen wirtschaftlichen Steuerung
- Artikel 23 — Maßnahmen zur Schaffung einer Verbindung zwischen der Wirksamkeit der ESI-Fonds und der ordnungsgemäßen wirtschaftlichen Steuerung
- Artikel 24 — Höhere Zahlungen für Mitgliedstaaten mit vorübergehenden Haushaltsschwierigkeiten
- Artikel 25 — Verwaltung der technischen Hilfe für Mitgliedstaaten
KAPITEL V — Außerordentliche Maßnahmen für den Einsatz der ESI-Fonds als Reaktion auf den COVID-19-Ausbruch
TITEL III — PROGRAMMPLANUNG
KAPITEL I — Allgemeine Bestimmungen zu den ESI-Fonds
- Artikel 26 — Erstellung der Programme
- Artikel 27 — Inhalt der Programme
- Artikel 28 — Besondere von der EIB umzusetzende Bestimmungen über den Inhalt von Programmen für gemeinsame Instrumente f ür unbegrenzte Garantien und Verbriefung zur Kapitalentlastung
- Artikel 29 — Verfahren zur Annahme von Programmen
- Artikel 30 — Änderung der Programme
- Artikel 31 — Beteiligung der EIB
KAPITEL II — Von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung
- Artikel 32 — Von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung
- Artikel 33 — Von der örtlichen Bevölkerung betriebene Strategien für lokale Entwicklung
- Artikel 34 — Lokale Aktionsgruppen
- Artikel 35 — Unterstützung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung durch die ESI-Fonds
KAPITEL III — Territoriale Entwicklung
TITEL IV — FINANZINSTRUMENTE
- Artikel 37 — Finanzinstrumente
- Artikel 38 — Einsatz von Finanzinstrumenten
- Artikel 39 — Von der EIB zu vollziehende Beteiligung des EFRE und des ELER an den Finanzinstrumenten für gemeinsame unbegrenzte Garantien und Verbriefung für KMU
- Artikel 39a — Beitrag der ESI-Fonds zu Finanzinstrumenten, die einen solchen Beitrag mit Finanzprodukten der EIB im Rahmen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen kombinieren
- Artikel 40 — Verwaltung und Kontrolle von Finanzinstrumenten
- Artikel 41 — Zahlungsanträge, auch betreffend Ausgaben für Finanzinstrumente
- Artikel 42 — Förderfähige Ausgaben bei Abschluss
- Artikel 43 — Zinsen und andere dank der Unterstützung der Finanzinstrumente durch die ESI-Fonds erwirtschaftete Erträge
- Artikel 43a — Differenzierte Behandlung von Investoren
- Artikel 44 — Wiederverwendung von Mitteln, die auf die Unterstützung durch die ESI-Fonds zurückzuführen sind, bis zum Ablauf des Förderzeitraums
- Artikel 45 — Wiederverwendung von Mitteln nach Ablauf des Förderzeitraums
- Artikel 46 — Bericht über den Einsatz der Finanzinstrumente
TITEL V — BEGLEITUNG UND BEWERTUNG
TITEL VI — TECHNISCHE HILFE
TITEL VII — FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG AUS DEN ESI-FONDS
KAPITEL I — Unterstützung aus den ESI-Fonds
KAPITEL II — Besondere Vorschriften über die Unterstützung von ÖPP aus den ESI-Fonds
KAPITEL III — Förderfähigkeit der Ausgaben und Dauerhaftigkeit
- Artikel 65 — Förderfähigkeit
- Artikel 66 — Unterstützungsarten
- Artikel 67 — Zuschussarten und rückzahlbare Unterstützung
- Artikel 68 — Pauschalsätze für indirekte Kosten hinsichtlich Zuschüssen und rückzahlbarer Unterstützung
- Artikel 68a — Personalkosten hinsichtlich Zuschüssen und rückzahlbarer Unterstützung
- Artikel 68b — Pauschalsätze für andere Kosten als Personalkosten
- Artikel 69 — Spezifische Förderfähigkeitsregelungen für Zuschüsse und rückzahlbare Unterstützung
- Artikel 70 — Förderfähigkeit von Vorhaben je nach Standort
- Artikel 71 — Dauerhaftigkeit der Vorhaben
TITEL VIII — VERWALTUNG UND KONTROLLE
TITEL IX — FINANZVERWALTUNG, PRÜFUNG UND ANNAHME DER RECHNUNGSLEGUNG UND FINANZIELLE BERICHTIGUNGEN, AUFHEBUNG DER MITTELBINDUNG
KAPITEL I — Finanzverwaltung
- Artikel 76 — Bindung der Haushaltsmittel
- Artikel 77 — Gemeinsame Bestimmungen für die Zahlungen
- Artikel 78 — Gemeinsame Bestimmungen für die Berechnung der Zwischenzahlungen und der Restzahlungen
- Artikel 79 — Zahlungsanträge
- Artikel 80 — Verwendung des Euro
- Artikel 81 — Zahlung des ersten Vorschusses
- Artikel 82 — Verrechnung des ersten Vorschusses
- Artikel 83 — Unterbrechung der Zahlungsfrist
KAPITEL II — Prüfung und Annahme der Rechnungslegung
KAPITEL III — Finanzielle Berichtigungen
KAPITEL IV — Aufhebung der Mittelbindung
TEIL DREI — ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR EFRE, ESF UND DEN KOHÄSIONSFONDS
TITEL I — ZIELE UND FINANZRAHMEN
KAPITEL I — Aufgaben, Ziele und geografischer Geltungsbereich der Unterstützung
KAPITEL II — Finanzrahmen
- Artikel 91 — Mittel für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt
- Artikel 92 — Mittel für das Ziel "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" und für das Ziel "Europäische territoriale Zusammenarbeit"
- Artikel 92a — Mittel aus REACT-EU
- Artikel 92b — Durchführungsbestimmungen für die Mittel aus REACT-EU
- Artikel 93 — Nichtübertragbarkeit von Mitteln zwischen Regionenkategorien
- Artikel 94 — Nichtübertragbarkeit von Mitteln zwischen Zielen
- Artikel 95 — Zusätzlichkeit
TITEL II — PROGRAMMPLANUNG
KAPITEL I — Allgemeine Bestimmungen zu den Fonds
- Artikel 96 — Inhalt, Genehmigung und Änderung der operationellen Programme im Rahmen des Ziels "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung"
- Artikel 97 — Besondere Bestimmungen über die Planung der Unterstützung für die gemeinsamen Instrumente für unbegrenzte Garantien und Verbriefung im Rahmen des Ziels "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung"
- Artikel 98 — Gemeinsame Unterstützung aus den Fonds im Rahmen des Ziels "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung"
- Artikel 99 — Geografischer Anwendungsbereich der operationellen Programme im Rahmen des Ziels "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung"
KAPITEL II — Grossprojekte
KAPITEL III — Gemeinsamer Aktionsplan
- Artikel 104 — Geltungsbereich
- Artikel 105 — Ausarbeitung von gemeinsamen Aktionsplänen
- Artikel 106 — Inhalt von gemeinsamen Aktionsplänen
- Artikel 107 — Beschluss über den gemeinsamen Aktionsplan
- Artikel 108 — Lenkungsausschuss und Änderung des gemeinsamen Aktionsplans
- Artikel 109 — Finanzverwaltung und -kontrolle des gemeinsamen Aktionsplans
TITEL III — BEGLEITUNG, BEWERTUNG, INFORMATION UND KOMMUNIKATION
TITEL IV — TECHNISCHE HILFE
TITEL V — FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG AUS DEN FONDS
TEIL VIER — ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR DIE FONDS UND DEN EMFF
TITEL I — VERWALTUNG UND KONTROLLE
TITEL II — FINANZVERWALTUNG, RECHNUNGSLEGUNG, -PRÜFUNG UND -ANNAHME SOWIE FINANZIELLE BERICHTIGUNGEN
KAPITEL I — Finanzverwaltung
- Artikel 129 — Gemeinsame Bestimmungen für die Zahlungen
- Artikel 130 — Gemeinsame Regeln für die Berechnung der Zwischenzahlungen und die Restzahlungen
- Artikel 131 — Zahlungsanträge
- Artikel 132 — Zahlung an die Begünstigten
- Artikel 133 — Verwendung des Euro
- Artikel 134 — Zahlung des Vorschusses
- Artikel 135 — Fristen für die Einreichung von Anträgen auf Zwischenzahlungen und für deren Auszahlung
- Artikel 136 — Aufhebung der Mittelbindung
KAPITEL II — Rechnungslegung, -prüfung und Rechnungsannahme und Abschluss von operationellen Programmen sowie Aussetzung von Zahlungen
KAPITEL III — Finanzielle Berichtigungen
TITEL III — ANGEMESSENE KONTROLLE OPERATIONELLER PROGRAMME
TEIL FÜNF — BEFUGNISÜBERTRAGUNGEN, DURCHFÜHRUNGS-, ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Abschluss
- ANHANG I — GEMEINSAMER STRATEGISCHER POLITIKRAHMEN
- ANHANG II — METHODE ZUR FESTLEGUNG DES LEISTUNGSRAHMENS
- ANHANG III — BESTIMMUNGEN ZUR FESTLEGUNG DES ANWENDUNGSBEREICHS UND DER HÖHE DER AUSSETZUNG VON MITTELBINDUNGEN ODER ZAHLUNGEN NACH ARTIKEL 23 ABSATZ 11
- ANHANG IV — EINSATZ VON FINANZINSTRUMENTEN: FINANZIERUNGSVEREINBARUNGEN
- ANHANG V
- ANHANG VI — JÄHRLICHE AUFTEILUNG DER MITTEL FÜR VERPFLICHTUNGEN FÜR DIE JAHRE 2014-2020
- ANHANG VII — METHODIK FÜR DIE MITTELZUWEISUNG
- ANHANG VIIa — METHODIK FÜR DIE ZUWEISUNG DER MITTEL AUS REACT-EU — ARTIKEL 92b ABSATZ 4
- ANHANG VIII — METHODIK FÜR DIE BESONDERE MITTELZUWEISUNG ZUGUNSTEN DER BESCHÄFTIGUNGSINITIATIVE FÜR JUNGE MENSCHEN AUS ARTIKEL 91
- ANHANG IX — METHODIK FÜR DIE FESTLEGUNG DES MINDESTANTEILS DES ESF
- ANHANG X — ZUSÄTZLICHKEIT
- ANHANG XI
- ANHANG XII — INFORMATION, KOMMUNIKATION UND SICHTBARKEIT DER UNTERSTÜTZUNG AUS DEN FONDS
- ANHANG XIII — KRITERIEN FÜR DIE BENENNUNG DER VERWALTUNGSBEHÖRDE UND DER BESCHEINIGUNGSBEHÖRDE
- ANHANG XIV
- Gemeinsame Erklärung des Rates und der Kommission zu Artikel 67
- Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission zur Überarbeitung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates im Zusammenhang mit der Wiedereinsetzung von Mitteln
- Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission zu Artikel 1
- Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Ausschluss jedweder rückwirkenden Gültigkeit in Bezug auf die Anwendung von Artikel 5 Absatz 3