Artikel 42 — Territorialer Anwendungsbereich
Die Bestimmungen dieser Verordnung sind nicht anwendbar auf Gebiete, für die die Verordnung (EU) Nr. 604/2013 nicht gilt.
Die Bestimmungen dieser Verordnung sind nicht anwendbar auf Gebiete, für die die Verordnung (EU) Nr. 604/2013 nicht gilt.