Delegierte Verordnung (EU) Nr. 231/2013 der Kommission vom 19. Dezember 2012
Zur Ergänzung der Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Ausnahmen, die Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit, Verwahrstellen, Hebelfinanzierung, Transparenz und Beaufsichtigung
(Text von Bedeutung für den EWR)- Erwägungsgründe
KAPITEL I — BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
KAPITEL II — ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
ABSCHNITT 1 — Berechnung der verwalteten Vermögenswerte
ABSCHNITT 2 — Berechnung von Hebelfinanzierungen
- Artikel 6 — Allgemeine Bestimmungen zur Berechnung von Hebelfinanzierungen
- Artikel 7 — Berechnung des Risikos eines AIF anhand der Brutto-Methode
- Artikel 8 — Berechnung des Risikos eines AIF anhand der Commitment-Methode
- Artikel 9 — Methoden zur Erhöhung des Risikos eines AIF
- Artikel 10 — Umrechnungsmethoden für Derivate
- Artikel 11 — Duration-Netting-Regelungen
ABSCHNITT 3 — Zusätzliche Eigenmittel und Berufshaftpflichtversicherung
KAPITEL III — BEDINGUNGEN FÜR DIE AUSÜBUNG DER TÄTIGKEIT VON AIFM
ABSCHNITT 1 — Allgemeine Grundsätze
- Artikel 16 — Allgemeine Pflichten der zuständigen Behörden
- Artikel 17 — Pflicht, im besten Interesse des AIF oder der Anleger des AIF und der Integrität des Marktes zu handeln
- Artikel 18 — Gebotene Sorgfalt
- Artikel 19 — Gebotene Sorgfalt bei Anlagen in eingeschränkt liquide Vermögenswerte
- Artikel 20 — Gebotene Sorgfalt bei der Auswahl und Bestellung von Gegenparteien und Primebrokern
- Artikel 21 — Ehrlichkeit, Redlichkeit und gebotene Sachkenntnis
- Artikel 22 — Ressourcen
- Artikel 23 — Faire Behandlung der AIF-Anleger
- Artikel 24 — Anreize
- Artikel 25 — Wirkungsvoller Einsatz von Ressourcen und Verfahren — Bearbeitung von Aufträgen
- Artikel 26 — Mitteilungspflichten in Bezug auf die Ausführung von Zeichnungs- und Rücknahmeaufträgen
- Artikel 27 — Ausführung von Handelsentscheidungen für den verwalteten AIF
- Artikel 28 — Platzierung von AIF-Handelsaufträgen bei anderen Ausführungseinrichtungen
- Artikel 29 — Zusammenlegung und Zuweisung von Handelsaufträgen
ABSCHNITT 2 — Interessenkonflikte
- Artikel 30 — Arten von Interessenkonflikten
- Artikel 31 — Grundsätze für den Umgang mit Interessenkonflikten
- Artikel 32 — Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Rücknahme von Anlagen
- Artikel 33 — Verfahren und Maßnahmen zur Prävention und Steuerung von Interessenkonflikten
- Artikel 34 — Steuerung von Interessenkonflikten
- Artikel 35 — Überwachung von Interessenkonflikten
- Artikel 36 — Offenlegung von Interessenkonflikten
- Artikel 37 — Strategien für die Ausübung von Stimmrechten
ABSCHNITT 3 — Risikomanagement
- Artikel 38 — Risikomanagement-Systeme
- Artikel 39 — Ständige Risikomanagement-Funktion
- Artikel 40 — Grundsätze für das Risikomanagement
- Artikel 41 — Bewertung, Überwachung und Überprüfung der Risikomanagement-Systeme
- Artikel 42 — Funktionale und hierarchische Trennung der Risikomanagement-Funktion
- Artikel 43 — Schutzvorkehrungen gegen Interessenkonflikte
- Artikel 44 — Risikolimits
- Artikel 45 — Risikomessung und -management
ABSCHNITT 4 — Liquiditätsmanagement
ABSCHNITT 5 — Anlagen in Verbriefungspositionen
- Artikel 50 — Begriffsbestimmungen
- Artikel 51 — Vorschriften über den Selbstbehalt
- Artikel 52 — Qualitative Anforderungen an Sponsoren und Originatoren
- Artikel 53 — Qualitative Anforderungen an AIFM mit Risiken aus Verbriefungen
- Artikel 54 — Korrektivmaßnahmen
- Artikel 55 — Besitzstandsklausel
- Artikel 56 — Auslegung
ABSCHNITT 6 — Organisatorische Anforderungen — allgemeine Grundsätze
- Artikel 57 — Allgemeine Anforderungen
- Artikel 58 — Elektronische Datenverarbeitung
- Artikel 59 — Rechnungslegungsverfahren
- Artikel 60 — Kontrolle durch das Leitungsgremium, die Geschäftsleitung und die Aufsichtsfunktion
- Artikel 61 — Ständige Compliance-Funktion
- Artikel 62 — Ständige Innenrevisionsfunktion
- Artikel 63 — Persönliche Geschäfte
- Artikel 64 — Aufzeichnung von Portfoliogeschäften
- Artikel 65 — Aufzeichnung von Zeichnungs- und Rücknahmeaufträgen
- Artikel 66 — Aufzeichnungspflichten
ABSCHNITT 7 — Bewertung
- Artikel 67 — Grundsätze und Verfahren für die Bewertung von Vermögenswerten des AIF
- Artikel 68 — Verwendung von Modellen zur Bewertung von Vermögenswerten
- Artikel 69 — Kohärente Anwendung der Bewertungsgrundsätze und -verfahren
- Artikel 70 — Regelmäßige Überprüfung der Bewertungsgrundsätze und -verfahren
- Artikel 71 — Überprüfung des Werts der einzelnen Vermögenswerte
- Artikel 72 — Berechnung des Nettoinventarwerts je Anteil
- Artikel 73 — Berufliche Garantien
- Artikel 74 — Häufigkeit der Bewertung von Vermögenswerten offener AIF
ABSCHNITT 8 — Übertragung von Funktionen des AIFM
- Artikel 75 — Allgemeine Grundsätze
- Artikel 76 — Objektive Gründe für die Übertragung
- Artikel 77 — Merkmale des Beauftragten
- Artikel 78 — Übertragung der Portfolioverwaltung oder des Risikomanagements
- Artikel 79 — Wirksame Beaufsichtigung
- Artikel 80 — Interessenkonflikte
- Artikel 81 — Zustimmung zur Unterbeauftragung und Mitteilung der Unterbeauftragung
- Artikel 82 — Briefkastenfirmen und nicht mehr als Verwalter eines AIF zu betrachtende AIFM
KAPITEL IV — VERWAHRSTELLE
ABSCHNITT 1 — Einzelheiten des schriftlichen Vertrags
ABSCHNITT 2 — Allgemeine Kriterien zur Bewertung der aufsichtlichen Regulierung und Aufsicht von Verwahrstellen in Drittländern
ABSCHNITT 3 — Verwahrfunktionen, Sorgfaltspflichten und Pflicht zur getrennten Verwahrung
- Artikel 85 — Bargeldüberwachung — allgemeine Anforderungen
- Artikel 86 — Überwachung der Cashflows des AIF
- Artikel 87 — Pflichten im Zusammenhang mit Zeichnungen
- Artikel 88 — Zu verwahrende Finanzinstrumente
- Artikel 89 — Verwahrpflichten im Zusammenhang mit verwahrten Vermögenswerten
- Artikel 90 — Verwahrpflichten im Zusammenhang mit der Überprüfung der Eigentumsverhältnisse und der Aufzeichnungspflicht
- Artikel 91 — Berichtspflichten von Primebrokern
- Artikel 92 — Aufsichtspflichten — allgemeine Anforderungen
- Artikel 93 — Pflichten bezüglich Zeichnung und Rücknahme
- Artikel 94 — Pflichten im Zusammenhang mit der Bewertung von Anteilen
- Artikel 95 — Pflichten hinsichtlich der Ausführung von Anweisungen des AIFM
- Artikel 96 — Pflichten hinsichtlich der zeitnahen Abwicklung von Transaktionen
- Artikel 97 — Pflichten hinsichtlich der Ertragsausschüttung des AIF
- Artikel 98 — Sorgfaltspflichten
- Artikel 99 — Trennungspflicht
ABSCHNITT 4 — Abhandenkommen von Finanzinstrumenten, Haftungsbefreiung und objektive Gründe
KAPITEL V — TRANSPARENZANFORDERUNGEN, HEBELFINANZIERUNG, VORSCHRIFTEN IN BEZUG AUF DRITTLÄNDER UND AUSTAUSCH VON INFORMATIONEN ÜBER DIE POTENZIELLEN AUSWIRKUNGEN DER AIFM-TÄTIGKEIT
ABSCHNITT 1 — Jahresbericht, Informationspflichten gegenüber den Anlegern und Informationspflichten gegenüber den zuständigen Behörden
- Artikel 103 — Grundsätze für den Jahresbericht
- Artikel 104 — Inhalt und Form der Bilanz oder der Vermögens- und Verbindlichkeitenübersicht und der Aufstellung der Erträge und Aufwendungen
- Artikel 105 — Bericht über die Tätigkeiten im abgelaufenen Geschäftsjahr
- Artikel 106 — Wesentliche Änderungen
- Artikel 107 — Offenlegung der Vergütung
- Artikel 108 — Regelmäßige Informationspflichten gegenüber den Anlegern
- Artikel 109 — Reguläre Informationspflichten gegenüber den Anlegern
- Artikel 110 — Informationspflichten gegenüber den zuständigen Behörden
- Artikel 111 — Einsatz von Hebelfinanzierungen in beträchtlichem Umfang
ABSCHNITT 2 — AIFM, die hebelfinanzierte AIF verwalten
ABSCHNITT 3 — Besondere Vorschriften in Bezug auf Drittländer
ABSCHNITT 4 — Austausch von Informationen über die potenziellen Systemauswirkungen der AIFM-Tätigkeit
KAPITEL VI — SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Abschluss
- ANHANG I — Methoden zur Erhöhung des Risikos eines AIF
- ANHANG II — Anrechnungsmethoden für Derivate
- ANHANG III — Duration-Netting-Regelungen
- ANHANG IV — Formblatt für die Berichterstattung: AIFM