Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013
Über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen
und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)Bilanz-Richtlinie – IFRS
- Erwägungsgründe
KAPITEL 1 — ANWENDUNGSBEREICH, BEGRIFFSBESTIMMUNGEN UND RECHTSFORMEN VON UNTERNEHMEN UND GRUPPEN
KAPITEL 2 — ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND GRUNDSÄTZE
KAPITEL 3 — BILANZ UND GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
- Artikel 9 — Allgemeine Vorschriften für die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung
- Artikel 10 — Aufstellung der Bilanz
- Artikel 11 — Alternative Darstellung der Bilanz
- Artikel 12 — Besondere Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz
- Artikel 13 — Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
- Artikel 14 — Vereinfachungen für kleine und mittlere Unternehmen
KAPITEL 4 — ANHANG
- Artikel 15 — Allgemeine Bestimmungen über den Anhang
- Artikel 16 — Inhalt des für alle Unternehmen geltenden Anhangs
- Artikel 17 — Zusätzliche Angaben für mittlere und große Unternehmen und Unternehmen von öffentlichem Interesse
- Artikel 18 — Zusätzliche Angaben für große Unternehmen und Unternehmen von öffentlichem Interesse
KAPITEL 5 — LAGEBERICHT
KAPITEL 6 — KONSOLIDIERTE ABSCHLÜSSE UND BERICHTE
- Artikel 21 — Anwendungsbereich für die konsolidierten Abschlüsse und Berichte
- Artikel 22 — Pflicht zur Aufstellung konsolidierter Abschlüsse
- Artikel 23 — Ausnahmen von der Konsolidierung
- Artikel 24 — Aufstellung des konsolidierten Abschlusses
- Artikel 25 — Unternehmenszusammenschlüsse innerhalb einer Gruppe
- Artikel 26 — Quotenkonsolidierung
- Artikel 27 — Rechnungslegung nach der Equity-Methode für assoziierte Unternehmen
- Artikel 28 — Anhang zum konsolidierten Abschluss
- Artikel 29 — Konsolidierter Lagebericht
- Artikel 29a — Konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung
KAPITEL 6a — STANDARDS FÜR DIE NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG
KAPITEL 6b — EINHEITLICHES ELEKTRONISCHES BERICHTSFORMAT
KAPITEL 7 — OFFENLEGUNG
KAPITEL 8 — ABSCHLUSSPRÜFUNG UND BESTÄTIGUNG DER NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG
KAPITEL 9 — VORSCHRIFTEN ÜBER BEFREIUNGEN UND EINSCHRÄNKUNGEN DER BEFREIUNGEN
- Artikel 36 — Befreiung für Kleinstunternehmen
- Artikel 37 — Befreiung für Tochterunternehmen
- Artikel 38 — Unternehmen, die unbeschränkt haftende Gesellschafter anderer Unternehmen sind
- Artikel 39 — Befreiung von der Gewinn- und Verlustrechnung für Mutterunternehmen, die einen konsolidierten Abschluss aufstellen
- Artikel 40 — Einschränkung der Befreiungen für Unternehmen von öffentlichem Interesse
KAPITEL 9a — BERICHTERSTATTUNG BETREFFEND DRITTLANDUNTERNEHMEN
- Artikel 40a — Nachhaltigkeitsberichte betreffend Drittlandunternehmen
- Artikel 40b — Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Drittlandunternehmen
- Artikel 40c — Verantwortlichkeit für die Erstellung, Offenlegung und Zugänglichmachung der Nachhaltigkeitsberichte betreffend Drittlandunternehmen
- Artikel 40d — Offenlegung
KAPITEL 10 — BERICHT ÜBER ZAHLUNGEN AN STAATLICHE STELLEN
- Artikel 41 — Begriffsbestimmungen in Bezug auf die Berichterstattung über Zahlungen an staatliche Stellen
- Artikel 42 — Unternehmen, die über Zahlungen an staatliche Stellen zu berichten haben
- Artikel 43 — Inhalt des Berichts
- Artikel 44 — Konsolidierter Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen
- Artikel 45 — Offenlegung
- Artikel 46 — Gleichwertigkeitsmechanismus
- Artikel 47 — Anwendung von Gleichwertigkeitskriterien
- Artikel 48 — Überprüfung
KAPITEL 10a — ERTRAGSTEUERINFORMATIONSBERICHT
- Artikel 48a — Begriffsbestimmungen für die Ertragsteuerberichterstattung
- Artikel 48b — Zur Ertragsteuerberichterstattung verpflichtete Unternehmen und Zweigniederlassungen
- Artikel 48c — Inhalt des Ertragsteuerinformationsberichts
- Artikel 48d — Offenlegung und Zugänglichkeit
- Artikel 48e — Verantwortlichkeit für die Erstellung, Offenlegung und Zugänglichmachung des Ertragsteuerinformationsberichts
- Artikel 48f — Erklärung des Abschlussprüfers
- Artikel 48g — Beginn der Ertragsteuerberichterstattung
- Artikel 48h — Überprüfungsklausel
KAPITEL 11 — ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- ANHANG I — RECHTSFORMEN VON UNTERNEHMEN GEMÄSS ARTIKEL 1 ABSATZ 1 BUCHSTABE A
- ANHANG II — RECHTSFORMEN VON UNTERNEHMEN GEMÄSS ARTIKEL 1 ABSATZ 1 BUCHSTABE B
- ANHANG III — HORIZONTALE GLIEDERUNG DER BILANZ NACH ARTIKEL 10
- ANHANG IV — VERTIKALE GLIEDERUNG DER BILANZ NACH ARTIKEL 10
- ANHANG V — GLIEDERUNG DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG – NACH EIGENART DER AUFWENDUNG, NACH ARTIKEL 13
- ANHANG VI — GLIEDERUNG DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG – NACH FUNKTION DER AUFWENDUNG, NACH ARTIKEL 13
- ANHANG VII