Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013
Zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen
Aufnahmerichtlinie
- Erwägungsgründe
KAPITEL I — ZWECK, BEGRIFFSBESTIMMUNGEN UND ANWENDUNGSBEREICH
KAPITEL II — ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ÜBER DIE IM RAHMEN DER AUFNAHMEBEDINGUNGEN GEWÄHRTEN VORTEILE
- Artikel 5 — Information
- Artikel 6 — Dokumente
- Artikel 7 — Aufenthaltsort und Bewegungsfreiheit
- Artikel 8 — Haft
- Artikel 9 — Garantien für in Haft befindliche Antragsteller
- Artikel 10 — Haftbedingungen
- Artikel 11 — Inhaftnahme von schutzbedürftigen Personen und von Antragstellern mit besonderen Bedürfnissen bei der Aufnahme
- Artikel 12 — Familien
- Artikel 13 — Medizinische Untersuchungen
- Artikel 14 — Grundschulerziehung und weiterführende Bildung Minderjähriger
- Artikel 15 — Beschäftigung
- Artikel 16 — Berufliche Bildung
- Artikel 17 — Allgemeine Bestimmungen zu materiellen Leistungen im Rahmen der Aufnahme und zur medizinischen Versorgung
- Artikel 18 — Modalitäten der im Rahmen der Aufnahme gewährten materiellen Leistungen
- Artikel 19 — Medizinische Versorgung
KAPITEL III — EINSCHRÄNKUNG ODER ENTZUG DER IM RAHMEN DER AUFNAHME GEWÄHRTEN MATERIELLEN LEISTUNGEN
KAPITEL IV — BESTIMMUNGEN FÜR SCHUTZBEDÜRFTIGE PERSONEN
KAPITEL V — RECHTSBEHELFE
KAPITEL VI — MASSNAHMEN ZUR VERBESSERUNG DER EFFIZIENZ DES AUFNAHMESYSTEMS
KAPITEL VII — SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Abschluss
- ANHANG I — Vordruck für die Mitteilung der von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 28 Absatz 2 zu übermittelnden Informationen
- ANHANG II — TEIL A
- ANHANG III