Delegierte Verordnung (EU) Nr. 918/2012 der Kommission vom 5. Juli 2012 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps im Hinblick auf Begriffsbestimmungen, die Berechnung von Netto-Leerverkaufspositionen, gedeckte Credit Default Swaps auf öffentliche Schuldtitel, Meldeschwellen, Liquiditätsschwellen für die vorübergehende Aufhebung von Beschränkungen, signifikante Wertminderungen bei Finanzinstrumenten und ungünstige Ereignisse (Text von Bedeutung für den EWR)
- Erwägungsgründe
KAPITEL I — ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
KAPITEL II — ERGÄNZENDE PRÄZISIERUNG VON BEGRIFFSBESTIMMUNGEN GEMÄSS ARTIKEL 2 ABSATZ 2 UND ARTIKEL 3 ABSATZ 7 BUCHSTABE a
KAPITEL III — NETTO-LEERVERKAUFSPOSITIONEN GEMÄSS ARTIKEL 3 ABSATZ 7 BUCHSTABE b
- Artikel 5 — Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien — Long-Positionen
- Artikel 6 — Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien — Short-Positionen
- Artikel 7 — Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien — Allgemeine Bestimmungen
- Artikel 8 — Netto-Leerverkaufspositionen in öffentlichen Schuldtiteln — Long-Positionen
- Artikel 9 — Netto-Leerverkaufspositionen in öffentlichen Schuldtiteln — Short-Positionen
- Artikel 10 — Methode für die Berechnung von Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien
- Artikel 11 — Berechnung von Netto-Leerverkaufspositionen in öffentlichen Schuldtiteln
KAPITEL IV — NETTO-LEERVERKAUFSPOSITIONEN IN FONDS ODER GRUPPEN GEMÄSS ARTIKEL 3 ABSATZ 7 BUCHSTABE c
- Artikel 12 — Methode für die Berechnung von Positionen bei Verwaltungstätigkeiten für mehrere Fonds oder verwalteten Portfolios
- Artikel 13 — Methode zur Berechnung von Positionen für juristische Personen innerhalb einer Gruppe, die in Bezug auf einen bestimmten Emittenten Long- oder Short-Positionen halten
KAPITEL V — GEDECKTE CREDIT DEFAULT SWAPS AUF ÖFFENTLICHE SCHULDTITEL GEMÄSS ARTIKEL 4 ABSATZ 2
- Artikel 14 — Fälle, in denen Positionen in einem Credit Default Swap auf öffentliche Schuldtitel nicht als ungedeckt betrachtet werden
- Artikel 15 — Fälle, in denen Positionen in einem Credit Default Swap auf öffentliche Schuldtitel nicht als ungedeckt betrachtet werden und der Schuldner eine Niederlassung in mehr als einem Mitgliedstaat besitzt oder der Vermögenswert oder die Verbindlichkeit in mehr als einem Mitgliedstaat belegen ist
- Artikel 16 — Begründung ungedeckter Positionen in einem Credit Default Swap auf öffentliche Schuldtitel
- Artikel 17 — Abgesicherte Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
- Artikel 18 — Korrelationstests
- Artikel 19 — Verhältnismäßigkeit
- Artikel 20 — Methode zur Berechnung einer ungedeckten Position in einem Credit Default Swap auf öffentliche Schuldtitel
KAPITEL VI — MELDESCHWELLEN FÜR NETTO-LEERVERKAUFSPOSITIONEN IN ÖFFENTLICHEN SCHULDTITELN GEMÄSS ARTIKEL 7 ABSATZ 3
KAPITEL VII — PARAMETER UND METHODEN ZUR BERECHNUNG DER LIQUIDITÄTSSCHWELLE, BIS ZU DER BESCHRÄNKUNGEN FÜR LEERVERKÄUFE ÖFFENTLICHER SCHULDTITEL GEMÄSS ARTIKEL 13 ABSATZ 4 VORÜBERGEHEND AUFGEHOBEN WERDEN KÖNNEN
KAPITEL VIII — SIGNIFIKANTE WERTMINDERUNG BEI ANDEREN FINANZINSTRUMENTEN ALS LIQUIDEN AKTIEN GEMÄSS ARTIKEL 23
KAPITEL IX — UNGÜNSTIGE EREIGNISSE ODER ENTWICKLUNGEN GEMÄSS ARTIKEL 30
- Abschluss
- ANHANG I — TEIL 1
- ANHANG II — TEIL 1