Durchführungsverordnung (EU) Nr. 827/2012 der Kommission vom 29. Juni 2012 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards in Bezug auf die Verfahren für die Offenlegung von Nettopositionen in Aktien gegenüber der Öffentlichkeit, das Format, in dem der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde Informationen zu Netto-Leerverkaufspositionen zu übermitteln sind, die Arten von Vereinbarungen, Zusagen und Maßnahmen, die angemessen gewährleisten, dass Aktien oder öffentliche Schuldtitel für die Abwicklung des Geschäfts verfügbar sind, und die Daten, zu denen die Ermittlung des Haupthandelsplatzes einer Aktie erfolgt, sowie den Zeitraum, auf den sich die betreffende Berechnung bezieht, gemäß der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps (Text von Bedeutung für den EWR)
- Erwägungsgründe
KAPITEL I — ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
KAPITEL II — VERFAHREN FÜR DIE OFFENLEGUNG SIGNIFIKANTER NETTO-LEERVERKAUFSPOSITIONEN IN AKTIEN
KAPITEL III — FORMAT DER INFORMATIONEN ÜBER NETTO-LEERVERKAUFSPOSITIONEN, DIE DIE ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN DER ESMA ÜBERMITTELN MÜSSEN
KAPITEL IV — VEREINBARUNGEN, ZUSAGEN UND MASSNAHMEN ZUR ANGEMESSENEN GEWÄHRLEISTUNG DER VERFÜGBARKEIT FÜR DIE GESCHÄFTSABWICKLUNG
- Artikel 5 — Leihvereinbarungen und andere durchsetzbare Ansprüche gleicher Wirkung
- Artikel 6 — Zusagen und Maßnahmen, die in Bezug auf Leerverkäufe in Aktien zu treffen sind, die zum Handel an einem Handelsplatz zugelassen sind
- Artikel 7 — Zusagen von Dritten in Bezug auf öffentliche Schuldtitel
- Artikel 8 — Dritte, von denen Zusagen entgegengenommen werden
KAPITEL V — BESTIMMUNG DES HAUPTHANDELSPLATZES FÜR DIE ZWECKE DER AUSNAHMEREGELUNG
- Artikel 9 — Datum und Zeitraum für die Berechnungen zur Ermittlung des Haupthandelsplatzes
- Artikel 10 — Datum der Mitteilung an die ESMA
- Artikel 11 — Geltungsbeginn der Liste der unter die Ausnahmeregelung fallenden Aktien
- Artikel 12 — Besondere Fälle, in denen die Liste mit den unter die Ausnahmeregelung fallenden Aktien überarbeitet wird
KAPITEL VI — SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Abschluss
- ANHANG I
- ANHANG II