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Über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union (Text von Bedeutung für den EWR) (AN-Freizüg)
Artikel 24

Artikel 24

Die Mitglieder des Beratenden Ausschusses und ihre Stellvertreter werden vom Rat ernannt, der sich bei der Auswahl der Vertreter der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände um eine angemessene Vertretung der verschiedenen in Betracht kommenden Wirtschaftsbereiche bemüht.

Die Liste der Mitglieder und der Stellvertreter wird vom Rat im Amtsblatt der Europäischen Union zur Unterrichtung veröffentlicht.