Richtlinie 2011/98/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011
Über ein einheitliches Verfahren zur Beantragung einer kombinierten Erlaubnis für Drittstaatsangehörige, sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufzuhalten und zu arbeiten, sowie über ein gemeinsames Bündel von Rechten für Drittstaatsarbeitnehmer, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten
- Erwägungsgründe
KAPITEL I — ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
KAPITEL II — EINHEITLICHES ANTRAGSVERFAHREN UND KOMBINIERTE ERLAUBNIS
- Artikel 4 — Einheitliches Antragsverfahren
- Artikel 5 — Zuständige Behörde
- Artikel 6 — Kombinierte Erlaubnis
- Artikel 7 — Zu anderen als zu Arbeitszwecken ausgestellte Aufenthaltstitel
- Artikel 8 — Verfahrensgarantien
- Artikel 9 — Zugang zu Informationen
- Artikel 10 — Gebühren
- Artikel 11 — Rechte aufgrund der kombinierten Erlaubnis
KAPITEL III — RECHT AUF GLEICHBEHANDLUNG
KAPITEL IV — SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Abschluss