Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011
Zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates
- Erwägungsgründe
- Artikel 1 — Gegenstand
- Artikel 2 — Straftaten im Zusammenhang mit dem Menschenhandel
- Artikel 3 — Anstiftung, Beihilfe und Versuch
- Artikel 4 — Strafen
- Artikel 5 — Verantwortlichkeit juristischer Personen
- Artikel 6 — Sanktionen gegen juristische Personen
- Artikel 7 — Beschlagnahme und Einziehung
- Artikel 8 — Verzicht auf Strafverfolgung oder Straffreiheit der Opfer
- Artikel 9 — Ermittlung und Strafverfolgung
- Artikel 10 — Gerichtliche Zuständigkeit
- Artikel 11 — Unterstützung und Betreuung von Opfern des Menschenhandels
- Artikel 12 — Schutz der Opfer von Menschenhandel bei Strafermittlungen und Strafverfahren
- Artikel 13 — Allgemeine Bestimmungen über Unterstützungs-, Betreuungs- und Schutzmaßnahmen für Kinder, die Opfer von Menschenhandel sind
- Artikel 14 — Unterstützung und Betreuung von Kindern, die Opfer sind
- Artikel 15 — Schutz von Kindern, die Opfer von Menschenhandel sind, bei Strafermittlungen und Strafverfahren
- Artikel 16 — Unterstützung, Betreuung und Schutz von unbegleiteten Kindern, die Opfer von Menschenhandel sind
- Artikel 17 — Entschädigung der Opfer
- Artikel 18 — Prävention
- Artikel 19 — Nationale Berichterstatter oder gleichwertige Mechanismen
- Artikel 20 — Koordinierung der Strategie der Union zur Bekämpfung des Menschenhandels
- Artikel 21 — Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI
- Artikel 22 — Umsetzung
- Artikel 23 — Berichterstattung
- Artikel 24 — Inkrafttreten
- Artikel 25 — Adressaten
- Abschluss