2011/13/EU: Beschluss der Kommission vom 12. Januar 2011
Über bestimmte Arten von Informationen über Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe, die den Mitgliedstaaten von den Wirtschaftsbeteiligten zu übermitteln sind (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2011) 36)