Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009
Über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln
und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates- Erwägungsgründe
KAPITEL I — ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
KAPITEL II — WIRKSTOFFE, SAFENER, SYNERGISTEN UND BEISTOFFE
ABSCHNITT 1 — Wirkstoffe
Unterabschnitt 1 — Anforderungen und Bedingungen für die Genehmigung
Unterabschnitt 2 — Genehmigungsverfahren
Unterabschnitt 3 — Erneuerung und Überprüfung
- Artikel 14 — Erneuerung der Genehmigung
- Artikel 15 — Antrag auf Erneuerung
- Artikel 16 — Öffentlicher Zugang zu den Informationen für die Erneuerung
- Artikel 17 — Ausweitung des Genehmigungszeitraums um die Dauer des Verfahrens
- Artikel 18 — Arbeitsprogramm
- Artikel 19 — Durchführungsmaßnahmen
- Artikel 20 — Erneuerungsverordnung
- Artikel 21 — Überprüfung der Genehmigung
Unterabschnitt 4 — Ausnahmen
ABSCHNITT 2 — Safener und Synergisten
ABSCHNITT 3 — Unzulässige Beistoffe
KAPITEL III — PFLANZENSCHUTZMITTEL
ABSCHNITT 1 — Zulassung
Unterabschnitt 1 — Anforderungen und Inhalte
Unterabschnitt 2 — Verfahren
- Artikel 33 — Antrag auf Zulassung oder Änderung einer Zulassung
- Artikel 34 — Befreiung von der Verpflichtung zur Vorlage von Studien
- Artikel 35 — Den Antrag prüfender Mitgliedstaat
- Artikel 36 — Prüfung zur Zulassung
- Artikel 37 — Frist für die Prüfung
- Artikel 38 — Bewertung der Äquivalenz gemäß Artikel 29 Absatz 1 Buchstabe b
- Artikel 39 — Berichterstattung und Austausch von Informationen über Zulassungsanträge
Unterabschnitt 3 — Gegenseitige Anerkennung von Zulassungen
Unterabschnitt 4 — Erneuerung, Aufhebung und Änderung
Unterabschnitt 5 — Sonderfälle
- Artikel 47 — Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln mit geringem Risiko
- Artikel 48 — Inverkehrbringen und Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, die einen genetisch veränderten Organismus enthalten
- Artikel 49 — Inverkehrbringen von behandeltem Saatgut
- Artikel 50 — Vergleichende Bewertung von Pflanzenschutzmitteln, die Substitutionskandidaten enthalten
- Artikel 51 — Ausweitung des Geltungsbereichs von Zulassungen auf geringfügige Verwendungen
- Artikel 52 — Parallelhandel
Unterabschnitt 6 — Ausnahmen
ABSCHNITT 2 — Verwendung und Information
KAPITEL IV — ZUSATZSTOFFE
KAPITEL V — DATENSCHUTZ UND GEMEINSAME DATENNUTZUNG
KAPITEL VI — ÖFFENTLICHER ZUGANG ZU INFORMATIONEN
KAPITEL VII — VERPACKUNG UND KENNZEICHNUNG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN UND ZUSATZSTOFFEN UND WERBUNG DAFÜR
KAPITEL VIII — KONTROLLEN
KAPITEL IX — NOTFÄLLE
KAPITEL X — VERWALTUNGS- UND FINANZBESTIMMUNGEN
KAPITEL XI — ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Abschluss
- ANHANG I — Zone A — Norden
- ANHANG II — Verfahren und Kriterien für die Genehmigung von Wirkstoffen, Safenern und Synergisten gemäß Kapitel II
- ANHANG III
- ANHANG IV — Vergleichende Bewertung gemäß Artikel 50
- ANHANG V — Aufgehobene Richtlinien und ihre Änderungen gemäß Artikel 83