Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008
Über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen
EG-UnterhaltsS
- Erwägungsgründe
KAPITEL I — ANWENDUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
KAPITEL II — ZUSTÄNDIGKEIT
- Artikel 3 — Allgemeine Bestimmungen
- Artikel 4 — Gerichtsstandsvereinbarungen
- Artikel 5 — Durch rügelose Einlassung begründete Zuständigkeit
- Artikel 6 — Auffangzuständigkeit
- Artikel 7 — Notzuständigkeit (forum necessitatis)
- Artikel 8 — Verfahrensbegrenzung
- Artikel 9 — Anrufung eines Gerichts
- Artikel 10 — Prüfung der Zuständigkeit
- Artikel 11 — Prüfung der Zulässigkeit
- Artikel 12 — Rechtshängigkeit
- Artikel 13 — Aussetzung wegen Sachzusammenhang
- Artikel 14 — Einstweilige Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen
KAPITEL III — ANWENDBARES RECHT
KAPITEL IV — ANERKENNUNG, VOLLSTRECKBARKEIT UND VOLLSTRECKUNG VON ENTSCHEIDUNGEN
- Artikel 16 — Geltungsbereich dieses Kapitels
ABSCHNITT 1 — In einem Mitgliedstaat, der durch das Haager Protokoll von 2007 gebunden ist, ergangene Entscheidungen
- Artikel 17 — Abschaffung des Exequaturverfahrens
- Artikel 18 — Sicherungsmaßnahmen
- Artikel 19 — Recht auf Nachprüfung
- Artikel 20 — Schriftstücke zum Zwecke der Vollstreckung
- Artikel 21 — Verweigerung oder Aussetzung der Vollstreckung
- Artikel 22 — Keine Auswirkung auf das Bestehen eines Familienverhältnisses
ABSCHNITT 2 — In einem Mitgliedstaat, der nicht durch das Haager Protokoll von 2007 gebunden ist, ergangene Entscheidungen
- Artikel 23 — Anerkennung
- Artikel 24 — Gründe für die Versagung der Anerkennung
- Artikel 25 — Aussetzung des Anerkennungsverfahrens
- Artikel 26 — Vollstreckbarkeit
- Artikel 27 — Örtlich zuständiges Gericht
- Artikel 28 — Verfahren
- Artikel 29 — Nichtvorlage des Auszugs
- Artikel 30 — Vollstreckbarerklärung
- Artikel 31 — Mitteilung der Entscheidung über den Antrag auf Vollstreckbarerklärung
- Artikel 32 — Rechtsbehelf gegen die Entscheidung über den Antrag
- Artikel 33 — Rechtsmittel gegen die Entscheidung über den Rechtsbehelf
- Artikel 34 — Versagung oder Aufhebung einer Vollstreckbarerklärung
- Artikel 35 — Aussetzung des Verfahrens
- Artikel 36 — Einstweilige Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen
- Artikel 37 — Teilvollstreckbarkeit
- Artikel 38 — Keine Stempelabgaben oder Gebühren
ABSCHNITT 3 — Gemeinsame Bestimmungen
KAPITEL V — ZUGANG ZUM RECHT
KAPITEL VI — GERICHTLICHE VERGLEICHE UND ÖFFENTLICHE URKUNDEN
KAPITEL VII — ZUSAMMENARBEIT DER ZENTRALEN BEHÖRDEN
- Artikel 49 — Bestimmung der Zentralen Behörden
- Artikel 50 — Allgemeine Aufgaben der Zentralen Behörden
- Artikel 51 — Besondere Aufgaben der Zentralen Behörden
- Artikel 52 — Vollmacht
- Artikel 53 — Ersuchen um Durchführung besonderer Maßnahmen
- Artikel 54 — Kosten der Zentralen Behörde
- Artikel 55 — Übermittlung von Anträgen über die Zentralen Behörden
- Artikel 56 — Zur Verfügung stehende Anträge
- Artikel 57 — Inhalt des Antrags
- Artikel 58 — Übermittlung, Entgegennahme und Bearbeitung der Anträge und Fälle durch die Zentralen Behörden
- Artikel 59 — Sprachenregelung
- Artikel 60 — Zusammenkünfte
- Artikel 61 — Zugang der Zentralen Behörden zu Informationen
- Artikel 62 — Weiterleitung und Verwendung der Informationen
- Artikel 63 — Benachrichtigung der von der Erhebung der Informationen betroffenen Person
KAPITEL VIII — ÖFFENTLICHE AUFGABEN WAHRNEHMENDE EINRICHTUNGEN
KAPITEL IX — ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Artikel 65 — Legalisation oder ähnliche Förmlichkeiten
- Artikel 66 — Übersetzung der Beweisunterlagen
- Artikel 67 — Kostenerstattung
- Artikel 68 — Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten der Gemeinschaft
- Artikel 69 — Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkommen und Vereinbarungen
- Artikel 70 — Der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellte Informationen
- Artikel 71 — Informationen zu Kontaktdaten und Sprachen
- Artikel 72 — Änderung der Formblätter
- Artikel 73 — Ausschuss
- Artikel 74 — Überprüfungsklausel
- Artikel 75 — Übergangsbestimmungen
- Artikel 76 — Inkrafttreten
- Abschluss
- ANHANG I — AUSZUG AUS EINER ENTSCHEIDUNG/EINEM GERICHTLICHEN VERGLEICH IN UNTERHALTSSACHEN, DIE/DER KEINEM ANERKENNUNGS- UND VOLLSTRECKBARERKLÄRUNGSVERFAHREN UNTERLIEGT
- ANHANG II — AUSZUG AUS EINER ENTSCHEIDUNG/EINEM GERICHTLICHEN VERGLEICH IN UNTERHALTSSACHEN, DIE/DER EINEM ANERKENNUNGS- UND VOLLSTRECKBARERKLÄRUNGSVERFAHREN UNTERLIEGT
- ANHANG III — AUSZUG AUS EINER ÖFFENTLICHEN URKUNDE BETREFFEND UNTERHALTSVERPFLICHTUNGEN, DIE KEINEM ANERKENNUNGS- UND VOLLSTRECKBARERKLÄRUNGSVERFAHREN UNTERLIEGT
- ANHANG IV — AUSZUG AUS EINER ÖFFENTLICHEN URKUNDE BETREFFEND UNTERHALTSVERPFLICHTUNGEN, DIE EINEM ANERKENNUNGS- UND VOLLSTRECKBARERKLÄRUNGSVERFAHREN UNTERLIEGT
- ANHANG V — ERSUCHEN UM DURCHFÜHRUNG BESONDERER MASSNAHMEN
- ANHANG VI — FORMBLATT FÜR EINEN ANTRAG IM HINBLICK AUF DIE ANERKENNUNG, DIE VOLLSTRECKBARERKLÄRUNG ODER DIE VOLLSTRECKUNG EINER ENTSCHEIDUNG IN UNTERHALTSSACHEN
- ANHANG VII — FORMBLATT FÜR EINEN ANTRAG IM HINBLICK AUF DIE HERBEIFÜHRUNG ODER DIE ÄNDERUNG EINER ENTSCHEIDUNG IN UNTERHALTSSACHEN
- ANHANG VIII
- ANHANG IX
- ANHANG X
- ANHANG XI