Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009
Zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen
und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG (Text von Bedeutung für den EWR)Erneuerbare Energien Richtlinie – RED
- Erwägungsgründe
- Artikel 1 — Gegenstand und Anwendungsbereich
- Artikel 2 — Begriffsbestimmungen
- Artikel 3 — Verbindliche nationale Gesamtziele und Maßnahmen auf dem Gebiet der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen
- Artikel 4 — Nationale Aktionspläne für erneuerbare Energie
- Artikel 5 — Berechnung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen
- Artikel 6 — Statistische Transfers zwischen Mitgliedstaaten
- Artikel 7 — Gemeinsame Projekte zwischen Mitgliedstaaten
- Artikel 8 — Wirkungen gemeinsamer Projekte zwischen Mitgliedstaaten
- Artikel 9 — Gemeinsame Projekte von Mitgliedstaaten und Drittländern
- Artikel 10 — Wirkung gemeinsamer Projekte zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern
- Artikel 11 — Gemeinsame Förderregelungen
- Artikel 12 — Kapazitätserhöhungen
- Artikel 13 — Verwaltungsverfahren, Rechtsvorschriften und Regelwerke
- Artikel 14 — Information und Ausbildung
- Artikel 15 — Herkunftsnachweis für Elektrizität, Wärme und Kälte, die aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt werden
- Artikel 16 — Netzzugang und Betrieb
- Artikel 17 — Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe und flüssige Brennstoffe
- Artikel 18 — Überprüfung der Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe
- Artikel 19 — Berechnung des Beitrags von Biokraftstoffen und flüssigen Biobrennstoffen zum Treibhauseffekt
- Artikel 20 — Durchführungsmaßnahmen
- Artikel 22 — Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten
- Artikel 23 — Überwachung und Berichterstattung durch die Kommission
- Artikel 24 — Transparenzplattform
- Artikel 25 — Ausschussverfahren
- Artikel 25a — Ausübung der Befugnisübertragung
- Artikel 26 — Änderungen und Aufhebung
- Artikel 27 — Umsetzung
- Artikel 28 — Inkrafttreten
- Artikel 29 — Adressaten
- ANHANG I — Nationale Gesamtziele für den Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Endenergieverbrauch im Jahr 2020(1)
- ANHANG II — Normalisierungsregel für die Berücksichtigung von Elektrizität aus Wasserkraft und Windkraft
- ANHANG III — Energiegehalt von Kraftstoffen
- ANHANG IV — Zertifizierung von Installateuren
- ANHANG V — Regeln für die Berechnung des Beitrags von Biokraftstoffen, flüssigen Biobrennstoffen und des entsprechenden Vergleichswerts für fossile Brennstoffe zum Treibhauseffekt
- ANHANG VI — Mindestanforderungen an die harmonisierte Vorlage für die nationalen Aktionspläne für erneuerbare Energie
- ANHANG VII — Berücksichtigung von Energie aus Wärmepumpen
- ANHANG VIII — Teil A. Vorläufige geschätzte Emissionen infolge von indirekten Landnutzungsänderungen durch Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe (gCO2eq/MJ)(1)
- ANHANG IX