Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008
Über Aromen und bestimmte Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften zur Verwendung in und auf Lebensmitteln sowie
zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 2232/96 und (EG) Nr. 110/2008 und der Richtlinie 2000/13/EG (Text von Bedeutung für den EWR)- Erwägungsgründe
KAPITEL I — GEGENSTAND, ANWENDUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
KAPITEL II — BEDINGUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG VON AROMEN, LEBENSMITTELZUTATEN MIT AROMAEIGENSCHAFTEN UND AUSGANGSSTOFFEN
- Artikel 4 — Allgemeine Bedingungen für die Verwendung von Aromen oder Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften
- Artikel 5 — Verbot von nicht mit dieser Verordnung in Einklang stehenden Aromen und/oder Lebensmitteln
- Artikel 6 — Vorhandensein bestimmter Stoffe
- Artikel 7 — Verwendung bestimmter Ausgangsstoffe
- Artikel 8 — Aromen und Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften, die nicht bewertet und zugelassen werden müssen
KAPITEL III — GEMEINSCHAFTSLISTE DER FÜR DIE VERWENDUNG IN ODER AUF LEBENSMITTELN ZUGELASSENEN AROMEN UND AUSGANGSSTOFFE
- Artikel 9 — Aromen und Ausgangsstoffe, die bewertet und zugelassen werden müssen
- Artikel 10 — Gemeinschaftsliste der Aromen und Ausgangsstoffe
- Artikel 11 — Aufnahme von Aromen und Ausgangsstoffen in die Gemeinschaftsliste
- Artikel 12 — Aromen oder Ausgangsstoffe, die unter die Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 fallen
- Artikel 13 — Auslegungsentscheidungen
KAPITEL IV — KENNZEICHNUNG
- Artikel 14 — Kennzeichnung von Aromen, die nicht für den Verkauf an den Endverbraucher bestimmt sind
- Artikel 15 — Allgemeine Anforderungen an die Kennzeichnung von Aromen, die nicht für den Verkauf an den Endverbraucher bestimmt sind
- Artikel 16 — Besondere Anforderungen an die Verwendung des Begriffs natürlich
- Artikel 17 — Kennzeichnung von Aromen, die für den Verkauf an den Endverbraucher bestimmt sind
- Artikel 18 — Sonstige Kennzeichnungserfordernisse
KAPITEL V — VERFAHRENSVORSCHRIFTEN UND DURCHFÜHRUNG
KAPITEL VI — ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Abschluss
- ANHANG I — UNIONSLISTE DER AROMEN UND AUSGANGSSTOFFE
- ANHANG II — Liste herkömmlicher Lebensmittelzubereitungsverfahren
- ANHANG III — Vorhandensein bestimmter Stoffe
- ANHANG IV — Liste der Ausgangsstoffe, deren Verwendung bei der Herstellung von Aromen und Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften Einschränkungen unterliegt
- ANHANG V — Bedingungen für die Herstellung thermisch gewonnener Reaktionsaromen und Höchstmengen bestimmter Stoffe in thermisch gewonnenen Reaktionsaromen