Artikel 20 — Signalwörter
- Das Kennzeichnungsetikett enthält das relevante Signalwort entsprechend der Einstufung des gefährlichen Stoffes oder Gemisches.
- Welches Signalwort der jeweiligen Einstufung entspricht, ist in den Tabellen in Anhang I Teile 2 bis 5 angegeben, in denen die für die einzelnen Gefahrenklassen erforderlichen Kennzeichnungselemente aufgeführt sind.
- Wird das Signalwort Gefahr auf dem Kennzeichnungsetikett verwendet, erscheint das Signalwort Achtung dort nicht.