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Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS)
ANHANG V

ANHANG V — GEFAHRENPIKTOGRAMME

    EINFÜHRUNG

    Die Gefahrenpiktogramme für die einzelnen Gefahrenklassen, Differenzierungen einer Gefahrenklasse und Gefahrenkategorien müssen den Bestimmungen dieses Anhangs und von Anhang I Abschnitt 1.2 entsprechen und in Bezug auf Symbole und allgemeines Format mit den gezeigten Beispielen übereinstimmen.

      1.TEIL 1: PHYSIKALISCHE GEFAHREN

        1.1.Symbol: explodierende Bombe

        Piktogramm

        (1)

        Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie

        (2)

        GHS01

        Abschnitt 2.1

        Instabile explosive Stoffe und Gemische

        Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4

        Abschnitt 2.8

        Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische, Typen A, B

        Abschnitt 2.15

        Organische Peroxide, Typen A, B

        1.2.Symbol: Flamme

        Piktogramm

        (1)

        Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie

        (2)

        GHS02

        Abschnitt 2.2

        Entzündbare Gase, Gefahrenkategorien 1A und 1B.

        Abschnitt 2.3

        Aerosole, Gefahrenkategorien 1, 2

        Abschnitt 2.6

        Entzündbare Flüssigkeiten, Gefahrenkategorien 1, 2, 3

        Abschnitt 2.7

        Entzündbare Feststoffe, Gefahrenkategorien 1, 2

        Abschnitt 2.8

        Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische, Typen B, C, D, E, F

        Abschnitt 2.9

        pyrophore Flüssigkeiten, Gefahrenkategorie 1

        Abschnitt 2.10

        pyrophore Feststoffe, Gefahrenkategorie 1

        Abschnitt 2.11

        Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische, Gefahrenkategorien 1, 2

        Abschnitt 2.12

        Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, Gefahrenkategorien 1, 2, 3

        Abschnitt 2.15

        Organische Peroxide, Typen B, C, D, E, F

        Abschnitt 2.17

        Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische, Gefahrenkategorien 1, 2, 3 und 4

        1.3.Symbol: Flamme über einem Kreis

        Piktogramm

        (1)

        Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie

        (2)

        GHS03

        Abschnitt 2.4

        Oxidierende Gase, Gefahrenkategorie 1

        Abschnitt 2.13

        Oxidierende Flüssigkeiten, Gefahrenkategorien 1, 2, 3

        Abschnitt 2.14

        Oxidierende Feststoffe, Gefahrenkategorien 1, 2, 3

        1.4.Symbol: Gasflasche

        Piktogramm

        (1)

        Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie

        (2)

        GHS04

        Abschnitt 2.5

        Gase unter Druck:

        verdichtete Gase

        verflüssigte Gase

        tiefgekühlt verflüssigte Gase

        gelöste Gase

        1.5.Symbol: Ätzwirkung

        Piktogramm

        (1)

        Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie

        (2)

        GHS05

        Abschnitt 2.16

        Korrosiv gegenüber Metallen, Gefahrenkategorie 1

        1.6.Für die folgenden Klassen und Kategorien der physikalischen Gefahren ist kein Piktogramm erforderlich:

        Abschnitt 2.1: Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklasse 1.5

        Abschnitt 2.1: Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklasse 1.6

        Abschnitt 2.2: Entzündbare Gase, Gefahrenkategorie 2

        Abschnitt 2.3: Aerosole, Gefahrenkategorie 3

        Abschnitt 2.8: Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische, Typ G

        Abschnitt 2.15: Organische Peroxide, Typ G

      2.TEIL 2: GESUNDHEITSGEFAHREN

        2.1.Symbol: Totenkopf mit gekreuzten Knochen

        Piktogramm

        (1)

        Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie

        (2)

        GHS06

        Abschnitt 3.1

        Akute Toxizität (oral, dermal, inhalativ), Gefahrenkategorien 1, 2, 3

        2.2.Symbol: Ätzwirkung

        Piktogramm

        (1)

        Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie

        (2)

        GHS05

          Abschnitt 3.2

          Ätzwirkung auf die Haut, Gefahrenkategorie 1 und Unterkategorien 1A, 1B, 1C

          Abschnitt 3.3

          Schwere Augenschädigung, Gefahrenkategorie 1

        2.3.Symbol: Ausrufezeichen

        Piktogramm

        (1)

        Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie

        (2)

        GHS07

        Abschnitt 3.1

        Akute Toxizität (oral, dermal, inhalativ), Gefahrenkategorie 4

        Abschnitt 3.2

        Reizwirkung auf die Haut, Gefahrenkategorie 2

        Abschnitt 3.3

        Augenreizung, Gefahrenkategorie 2

        Abschnitt 3.4

        Sensibilisierung der Haut, Gefahrenkategorien 1, 1A, 1B

        Abschnitt 3.8

        Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Gefahrenkategorie 3

        Atemwegsreizung

        narkotisierende Wirkungen

        2.4.Symbol: Gesundheitsgefahr

        Piktogramm

        (1)

        Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie

        (2)

        GHS08

        Abschnitt 3.4

        Sensibilisierung der Atemwege, Gefahrenkategorien 1, 1A, 1B

        Abschnitt 3.5

        Keimzellmutagenität, Gefahrenkategorien 1A, 1B, 2

        Abschnitt 3.6

        Karzinogenität, Gefahrenkategorien 1A, 1B, 2

        Abschnitt 3.7

        Reproduktionstoxizität, Gefahrenkategorien 1A, 1B, 2

        Abschnitt 3.8

        Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Gefahrenkategorien 1, 2

        Abschnitt 3.9

        Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition), Gefahrenkategorien 1, 2

        Abschnitt 3.10

        Aspirationsgefahr, Gefahrenkategorie 1

        2.5.Für die folgenden Kategorien der Gesundheitsgefahren ist kein Piktogramm erforderlich:

        Abschnitt 3.7: Reproduktionstoxizität, Wirkungen auf/über Laktation, zusätzliche Gefahrenkategorie

      3.TEIL 3: UMWELTGEFAHREN

        3.1.Symbol: umwelt

        Piktogramm

        (1)

        Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie

        (2)

        GHS09

          Abschnitt 4.1

          Gewässergefährdend

        • Akut gewässergefährdend: Kategorie Akut 1
        • Langfristig gewässergefährdend: Kategorien Chronisch 1, Chronisch 2

        Für die folgenden Klassen und Kategorien der Umweltgefahren ist kein Piktogramm erforderlich:

        Abschnitt 4.1: Gewässergefährdend — langfristige Wirkung der Kategorien: Chronisch 3, Chronisch 4.

      4.TEIL 4: WEITERE GEFAHREN

        4.1.Symbol: Ausrufezeichen