Artikel 2 — Aufgaben
- Um das in Artikel 1 genannte Ziel zu erreichen, nimmt das EMN folgende Aufgaben wahr:
- Erhebung und Austausch aktueller und verlässlicher Daten und Informationen aus verschiedensten Quellen;
- Analyse der Daten und Informationen nach Buchstabe a und Bereitstellung dieser Daten und Informationen in leicht zugänglichem Format;
- in Zusammenarbeit mit anderen zuständigen EU-Stellen Unterstützung bei der Entwicklung von Indikatoren und Kriterien, die zu einer größeren Kohärenz der Informationen und zur Entwicklung von Gemeinschaftstätigkeiten mit Bezug zu Migrationsstatistiken beitragen;
- Erstellung und Veröffentlichung regelmäßiger Berichte über die Migrations- und Asylsituation in der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten;
- Aufbau und Pflege eines Internet-gestützten Informationsaustauschsystems, das Zugang zu relevanten Dokumenten und Veröffentlichungen zur Thematik Migration und Asyl bietet;
- Sensibilisierung für die Tätigkeit des EMN durch Zugänglichmachung der von ihm erhobenen Informationen und Verbreitung seiner Ergebnisse, sofern diese nicht vertraulich sind;
- Koordination der Information und Zusammenarbeit mit anderen relevanten europäischen und internationalen Einrichtungen.
- Das EMN sorgt dafür, dass seine Tätigkeiten mit den einschlägigen Gemeinschaftsinstrumenten und -strukturen im Bereich Migration und Asyl in Einklang stehen und mit diesen koordiniert werden.