Richtlinie 2007/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007
Über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften
Aktionärsrechterichtlinie
- Erwägungsgründe
KAPITEL I — ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
KAPITEL Ia — IDENTIFIZIERUNG DER AKTIONÄRE, ÜBERMITTLUNG VON INFORMATIONEN UND ERLEICHTERUNG DER AUSÜBUNG VON AKTIONÄRSRECHTEN
- Artikel 3a — Identifizierung der Aktionäre
- Artikel 3b — Übermittlung von Informationen
- Artikel 3c — Erleichterung der Ausübung von Aktionärsrechten
- Artikel 3d — Nichtdiskriminierung, Verhältnismäßigkeit und Transparenz der Kosten
- Artikel 3e — Intermediäre aus Drittländern
- Artikel 3f — Informationen über die Durchführung
KAPITEL Ib — TRANSPARENZ BEI INSTITUTIONELLEN ANLEGERN, BEI VERMÖGENSVERWALTERN UND BEI STIMMRECHTSBERATERN
KAPITEL II — HAUPTVERSAMMLUNGEN
- Artikel 4 — Gleichbehandlung der Aktionäre
- Artikel 5 — Informationen vor der Hauptversammlung
- Artikel 6 — Recht auf Ergänzung der Tagesordnung und auf Einbringung von Beschlussvorlagen
- Artikel 7 — Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
- Artikel 8 — Teilnahme an der Hauptversammlung auf elektronischem Wege
- Artikel 9 — Fragerecht
- Artikel 9a — Recht auf Abstimmung über die Vergütungspolitik
- Artikel 9b — Im Vergütungsbericht anzugebende Informationen und Recht auf Abstimmung über den Vergütungsbericht
- Artikel 9c — Transparenz von und Zustimmung zu Geschäften mit nahestehenden Unternehmen oder Personen
- Artikel 10 — Stimmrechtsvertretung
- Artikel 11 — Förmlichkeiten der Bestellung des Vertreters und der Benachrichtigung über die Bestellung
- Artikel 12 — Abstimmung per Brief
- Artikel 13 — Beseitigung bestimmter Hemmnisse, die einer tatsächlichen Ausübung des Stimmrechts im Wege stehen
- Artikel 14 — Abstimmungsergebnisse
KAPITEL IIa — DURCHFÜHRUNGSRECHTSAKTE UND SANKTIONEN
KAPITEL III — SCHLUSSBESTIMMUNGEN