Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006
Über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex)
- Erwägungsgründe
TITEL I — ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
TITEL II — AUSSENGRENZEN
KAPITEL I — Überschreiten der Außengrenzen und Einreisevoraussetzungen
KAPITEL II — Grenzkontrollen an den Außengrenzen und Einreiseverweigerung
- Artikel 6 — Durchführung von Grenzübertrittskontrollen
- Artikel 7 — Grenzübertrittskontrollen von Personen
- Artikel 8 — Lockerung der Grenzübertrittskontrollen
- Artikel 9 — Einrichtung getrennter Kontrollspuren und Beschilderung
- Artikel 10 — Abstempeln der Reisedokumente
- Artikel 11 — Annahme hinsichtlich der Erfüllung der Voraussetzungen der Aufenthaltsdauer
- Artikel 12 — Grenzüberwachung
- Artikel 13 — Einreiseverweigerung
KAPITEL III — Personal und finanzielle Mittel für Grenzkontrollen und Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
KAPITEL IV — Sonderbestimmungen für Grenzübertrittskontrollen
KAPITEL IVa — Bestimmte Maßnahmen im Falle schwerwiegender Mängel bei den Kontrollen an den Außengrenzen
TITEL III — BINNENGRENZEN
KAPITEL I — Abschaffung der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen
KAPITEL II — Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen
- Artikel 23 — Allgemeiner Rahmen für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen
- Artikel 23a — Kriterien für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen
- Artikel 24 — Bei der vorübergehenden Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen anzuwendendes Verfahren nach Artikel 23 Absatz 1
- Artikel 25 — Besonderes Verfahren für Fälle, die sofortiges Handeln erfordern
- Artikel 26 — Besonderes Verfahren im Falle außergewöhnlicher Umstände, unter denen das Funktionieren des Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen insgesamt gefährdet ist
- Artikel 26a — Kriterien für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen im Falle außergewöhnlicher Umstände, unter denen das Funktionieren des Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen insgesamt gefährdet ist
- Artikel 27 — Unterrichtung des Europäischen Parlaments und des Rates
- Artikel 28 — Anwendbare Bestimmungen bei Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen
- Artikel 29 — Bericht über die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen
- Artikel 30 — Unterrichtung der Öffentlichkeit
- Artikel 31 — Vertraulichkeit
TITEL IV — SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Artikel 32 — Änderung der Anhänge
- Artikel 33 — Ausübung der Befugnisübertragung
- Artikel 33a — Ausschussverfahren
- Artikel 34 — Mitteilungen
- Artikel 35 — Kleiner Grenzverkehr
- Artikel 36 — Ceuta und Melilla
- Artikel 37 — Mitteilung von Informationen durch die Mitgliedstaaten
- Artikel 37a — Evaluierungsmechanismus
- Artikel 38 — Bericht über die Anwendung von Titel III
- Artikel 39 — Aufhebungen
- Artikel 40 — Inkrafttreten
- Abschluss
- ANHANG I — Belege, anhand deren geprüft wird, ob die Einreisevoraussetzungen erfüllt sind
- ANHANG II — Erfassung von Informationen
- ANHANG III — Muster der Schilder zur Kennzeichnung der Kontrollspuren an den Grenzübergangsstellen
- ANHANG IV — Abstempelungsmodalitäten
- ANHANG V — TEIL A
- ANHANG VI — Sonderbestimmungen für die unterschiedlichen Grenzarten und die für das Überschreiten der Außengrenzen der Mitgliedstaaten genutzten unterschiedlichen Fortbewegungsmittel
- ANHANG VII — Sonderbestimmungen für bestimmte Personengruppen
- ANHANG VIII