Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2005
Über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
und zur Aufhebung des Artikels 9 der Richtlinie 2004/36/EG (Text von Bedeutung für den EWR)- Erwägungsgründe
KAPITEL I — ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
KAPITEL II — GEMEINSCHAFTLICHE LISTE
- Artikel 3 — Erstellung der gemeinschaftlichen Liste
- Artikel 4 — Aktualisierung der gemeinschaftlichen Liste
- Artikel 5 — Vorläufige Maßnahmen zur Aktualisierung der gemeinschaftlichen Liste
- Artikel 6 — Außerordentliche Maßnahmen
- Artikel 7 — Verteidigungsrechte
- Artikel 8 — Ausführliche Regeln
- Artikel 9 — Veröffentlichung
KAPITEL III — UNTERRICHTUNG VON FLUGGÄSTEN
KAPITEL IV — SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Abschluss
- ANHANG — Gemeinsame Kriterien für die Verhängung einer Betriebsuntersagung auf Unionsebene