Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004
Über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten,
zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG, 72/194/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG (Text von Bedeutung für den EWR)- Erwägungsgründe
KAPITEL I
KAPITEL II
KAPITEL III
- Artikel 6 — Recht auf Aufenthalt bis zu drei Monaten
- Artikel 7 — Recht auf Aufenthalt für mehr als drei Monate
- Artikel 8 — Verwaltungsformalitäten für Unionsbürger
- Artikel 9 — Verwaltungsformalitäten für Familienangehörige, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen
- Artikel 10 — Ausstellung der Aufenthaltskarte
- Artikel 11 — Gültigkeit der Aufenthaltskarte
- Artikel 12 — Aufrechterhaltung des Aufenthaltsrechts der Familienangehörigen bei Tod oder Wegzug des Unionsbürgers
- Artikel 13 — Aufrechterhaltung des Aufenthaltsrechts der Familienangehörigen bei Scheidung oder Aufhebung der Ehe oder bei Beendigung der eingetragenen Partnerschaft
- Artikel 14 — Aufrechterhaltung des Aufenthaltsrechts
- Artikel 15 — Verfahrensgarantien
KAPITEL IV
Abschnitt I
- Artikel 16 — Allgemeine Regel für Unionsbürger und ihre Familienangehörigen
- Artikel 17 — Ausnahmeregelung für Personen, die im Aufnahmemitgliedstaat aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind, und ihre Familienangehörigen
- Artikel 18 — Erwerb des Rechts auf Daueraufenthalt durch bestimmte Familienangehörige, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen
Abschnitt II
KAPITEL V
KAPITEL VI
KAPITEL VII