Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004
Über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge
- Erwägungsgründe
TITEL I — DEFINITIONEN UND ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE
TITEL II — VORSCHRIFTEN FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE
KAPITEL I — Allgemeine Bestimmungen
KAPITEL II — Anwendungsbereich
Abschnitt 1 — Schwellenwerte
Abschnitt 2 — Besondere Sachverhalte
Abschnitt 3 — Aufträge, die nicht unter die Richtlinie fallen
- Artikel 12 — Aufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung und der Postdienste
- Artikel 13 — Besondere Ausnahmen im Telekommunikationsbereich
- Artikel 14 — Aufträge, die der Geheimhaltung unterliegen oder bestimmte Sicherheitsmaßnahmen erfordern
- Artikel 15 — Aufträge, die auf der Grundlage internationaler Vorschriften vergeben werden
- Artikel 16 — Besondere Ausnahmen
- Artikel 17 — Dienstleistungskonzessionen
- Artikel 18 — Dienstleistungsaufträge, die aufgrund eines ausschließlichen Rechts vergeben werden
Abschnitt 4 — Sonderregelung
KAPITEL III — Regelungen für öffentliche Dienstleistungsaufträge
KAPITEL IV — Besondere Vorschriften über die Verdingungsunterlagen und die Auftragsunterlagen
KAPITEL V — Verfahren
- Artikel 28 — Anwendung des offenen und des nichtoffenen Verfahrens, des Verhandlungsverfahrens und des wettbewerblichen Dialogs
- Artikel 29 — Wettbewerblicher Dialog
- Artikel 30 — Fälle, die das Verhandlungsverfahren mit Veröffentlichung einer Bekanntmachung rechtfertigen
- Artikel 31 — Fälle, die das Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung einer Bekanntmachung rechtfertigen
- Artikel 32 — Rahmenvereinbarungen
- Artikel 33 — Dynamische Beschaffungssysteme
- Artikel 34 — Öffentliche Bauaufträge: besondere Regelungen für den sozialen Wohnungsbau
KAPITEL VI — Vorschriften über die Veröffentlichung und die Transparenz
KAPITEL VII — Ablauf des Verfahrens
Abschnitt 1 — Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2 — Eignungskriterien
- Artikel 45 — Persönliche Lage des Bewerbers bzw. Bieters
- Artikel 46 — Befähigung zur Berufsausübung
- Artikel 47 — Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Artikel 48 — Technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit
- Artikel 49 — Qualitätssicherungsnormen
- Artikel 50 — Normen für Umweltmanagement
- Artikel 51 — Zusätzliche Unterlagen und Auskünfte
- Artikel 52 — Amtliche Verzeichnisse zugelassener Wirtschaftsteilnehmer und Zertifizierung durch öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Stellen
Abschnitt 3 — Auftragsvergabe
TITEL III — VORSCHRIFTEN IM BEREICH ÖFFENTLICHER BAUKONZESSIONEN
TITEL IV — VORSCHRIFTEN ÜBER WETTBEWERBE IM DIENSTLEISTUNGSBEREICH
- Artikel 66 — Allgemeine Bestimmungen
- Artikel 67 — Anwendungsbereich
- Artikel 68 — Ausschluss vom Anwendungsbereich
- Artikel 69 — Bekanntmachungen
- Artikel 70 — Abfassen von Bekanntmachungen über Wettbewerbe und Modalitäten ihrer Veröffentlichung
- Artikel 71 — Kommunikationsmittel
- Artikel 72 — Auswahl der Wettbewerbsteilnehmer
- Artikel 73 — Zusammensetzung des Preisgerichts
- Artikel 74 — Entscheidungen des Preisgerichts
TITEL V — STATISTISCHE PFLICHTEN, DURCHFÜHRUNGSBEFUGNISSE UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Artikel 75 — Statistische Pflichten
- Artikel 76 — Inhalt der statistischen Aufstellung
- Artikel 77 — Beratender Ausschuss
- Artikel 78 — Neufestsetzung der Schwellenwerte
- Artikel 79 — Änderungen
- Artikel 80 — Umsetzung
- Artikel 81 — Kontrollmechanismen
- Artikel 82 — Aufhebungen
- Artikel 83 — Inkrafttreten
- Artikel 84 — Adressaten
- ANHANG I — VERZEICHNIS DER TÄTIGKEITEN NACH ARTIKEL 1 ABSATZ 2 BUCHSTABE b(1)
- ANHANG II — DIENSTLEISTUNGEN GEMÄSS ARTIKEL 1 ABSATZ 2 BUCHSTABE d
- ANHANG II TEIL A(1)
- ANHANG II TEIL B
- ANHANG III — VERZEICHNIS DER EINRICHTUNGEN DES ÖFFENTLICHEN RECHTS UND DER KATEGORIEN VON EINRICHTUNGEN DES ÖFFENTLICHEN RECHTS NACH ARTIKEL 1 ABSATZ 9 UNTERABSATZ 2
- ANHANG IV — ZENTRALE REGIERUNGSBEHÖRDEN(1)
- ANHANG V — VERZEICHNIS DER IN ARTIKEL 7 GENANNTEN WAREN BETREFFEND AUFTRÄGE VON ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERN, DIE IM BEREICH DER VERTEIDIGUNG VERGEBEN WERDEN(1)
- ANHANG VI — DEFINITION BESTIMMTER TECHNISCHER SPEZIFIKATIONEN
- ANHANG VII — ANGABEN, DIE IN DEN BEKANNTMACHUNGEN ENTHALTEN SEIN MÜSSEN
- ANHANG VII TEIL A — ANGABEN, DIE IN DEN BEKANNTMACHUNGEN FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE ENTHALTEN SEIN MÜSSEN
- ANHANG VII TEIL B — ANGABEN, DIE IN DEN BEKANNTMACHUNGEN VON BAUKONZESSIONEN ENTHALTEN SEIN MÜSSEN
- ANHANG VII TEIL C — ANGABEN, DIE IN DEN BEKANNTMACHUNGEN VON AUFTRÄGEN, DIE VOM BAUKONZESSIONÄR, DER KEIN ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER IST, VERGEBEN WURDEN, ENTHALTEN SEIN MÜSSEN
- ANHANG VII TEIL D — ANGABEN, DIE IN DEN BEKANNTMACHUNGEN VON WETTBEWERBEN FÜR DIENSTLEISTUNGEN ENTHALTEN SEIN MÜSSEN
- ANHANG VIII — MERKMALE FÜR DIE VERÖFFENTLICHUNG
- ANHANG IX — REGISTER(1)
- ANHANG IX TEIL A — ÖFFENTLICHE BAUAUFTRÄGE
- ANHANG IX TEIL B — ÖFFENTLICHE LIEFERAUFTRÄGE
- ANHANG IX TEIL C — ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
- ANHANG X — ANFORDERUNGEN AN VORRICHTUNGEN FÜR DIE ELEKTRONISCHE ENTGEGENNAHME DER ANGEBOTE, DER ANTRÄGE AUF TEILNAHME ODER DER PLÄNE UND ENTWÜRFE FÜR WETTBEWERBE
- ANHANG XI — UMSETZUNGSFRISTEN (Artikel 80)
- ANHANG XII — ENTSPRECHUNGSTABELLE(1)