Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004
Zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste
- Erwägungsgründe
TITEL I — ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR AUFTRÄGE UND WETTBEWERBE
KAPITEL I — Grundbegriffe
KAPITEL II — Definition der Auftraggeber und Tätigkeiten
Abschnitt 1 — Stellen
Abschnitt 2 — Tätigkeiten
- Artikel 3 — Gas, Wärme und Elektrizität
- Artikel 4 — Wasser
- Artikel 5 — Verkehrsleistungen
- Artikel 6 — Postdienste
- Artikel 7 — Aufsuchen und Förderung von Erdöl, Gas, Kohle und anderen festen Brennstoffen sowie Häfen und Flughäfen
- Artikel 8 — Verzeichnis der Auftraggeber
- Artikel 9 — Aufträge, die mehrere Tätigkeiten betreffen
KAPITEL III — Allgemeine Grundsätze
TITEL II — VORSCHRIFTEN FÜR AUFTRÄGE
KAPITEL I — Allgemeine Bestimmungen
KAPITEL II — Schwellenwerte und Ausnahmen
Abschnitt 1 — Schwellenwerte
Abschnitt 2 — Aufträge und Konzessionen sowie Aufträge, für die besondere Regelungen gelten
UNTERABSCHNITT 1
UNTERABSCHNITT 2 — Ausnahmebestimmungen, die auf alle Auftraggeber und auf alle Aufträge anwendbar sind
- Artikel 19 — Aufträge, die zum Zwecke der Weiterveräußerung oder der Vermietung an Dritte vergeben werden
- Artikel 20 — Aufträge, die zu anderen Zwecken als der Durchführung einer unter die Richtlinie fallenden Tätigkeit oder zur Durchführung einer unter die Richtlinie fallenden Tätigkeit in einem Drittland vergeben werden
- Artikel 21 — Aufträge, die der Geheimhaltung unterliegen oder bestimmte Sicherheitsmaßnahmen erfordern
- Artikel 22 — Aufträge, die auf der Grundlage internationaler Vorschriften vergeben werden
- Artikel 22a — Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
- Artikel 23 — Aufträge, die an ein verbundenes Unternehmen, ein gemeinsames Unternehmen oder an einen Auftraggeber vergeben werden, der an einem gemeinsamen Unternehmen beteiligt ist
UNTERABSCHNITT 3 — Ausnahmebestimmungen, die auf alle Auftraggeber, jedoch nur auf Dienstleistungsaufträge anwendbar sind
UNTERABSCHNITT 4 — Ausnahmebestimmungen, die nur auf bestimmte Auftraggeber anwendbar sind
UNTERABSCHNITT 5 — Aufträge, für die besondere Vorschriften gelten, Vorschriften über zentrale Beschaffungsstellen sowie das allgemeine Verfahren bei unmittelbarem Einfluss des Wettbewerbs
- Artikel 27 — Aufträge, für die besondere Vorschriften gelten
- Artikel 28 — Vorbehaltene Aufträge
- Artikel 29 — Vergabe von Aufträgen und Abschluss von Rahmenvereinbarungen durch zentrale Beschaffungsstellen
- Artikel 30 — Verfahren zur Feststellung, ob eine bestimmte Tätigkeit unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt ist
KAPITEL III — Bestimmungen für Dienstleistungsaufträge
KAPITEL IV — Besondere Vorschriften über die Verdingungsunterlagen und die Auftragsunterlagen
- Artikel 34 — Technische Spezifikationen
- Artikel 35 — Mitteilung der technischen Spezifikationen
- Artikel 36 — Varianten
- Artikel 37 — Unteraufträge
- Artikel 38 — Bedingungen für die Auftragsausführung
- Artikel 39 — Verpflichtungen im Zusammenhang mit Steuern, Umweltschutz, Arbeitsschutzvorschriften und Arbeitsbedingungen
KAPITEL V — Verfahren
KAPITEL VI — Veröffentlichung und Transparenz
Abschnitt 1 — Veröffentlichung der Bekanntmachungen
- Artikel 41 — Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachungen und Bekanntmachungen über das Bestehen eines Prüfungssystems
- Artikel 42 — Bekanntmachungen, die als Aufruf zum Wettbewerb dienen
- Artikel 43 — Bekanntmachungen über vergebene Aufträge
- Artikel 44 — Abfassung und Modalitäten für die Veröffentlichung der Bekanntmachungen
Abschnitt 2 — Fristen
Abschnitt 3 — Mitteilungen
KAPITEL VII — Ablauf des Verfahrens
TITEL III — VORSCHRIFTEN ÜBER WETTBEWERBE IM DIENSTLEISTUNGSBEREICH
- Artikel 60 — Allgemeine Bestimmung
- Artikel 61 — Schwellenwerte
- Artikel 62 — Ausgenommene Wettbewerbe
- Artikel 63 — Vorschriften über die Veröffentlichung und die Transparenz
- Artikel 64 — Kommunikationsmittel
- Artikel 65 — Durchführung des Wettbewerbs, Auswahl der Teilnehmer und das Preisgericht
- Artikel 66 — Entscheidungen des Preisgerichts
TITEL IV — STATISTISCHE PFLICHTEN, DURCHFÜHRUNGSBEFUGNISSE UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- ANHANG I — Auftraggeber in den Sektoren Fortleitung oder Abgabe von Gas oder Wärme
- ANHANG II — Auftraggeber in den Sektoren Erzeugung, Fortleitung oder Abgabe von Elektrizität
- ANHANG III — Auftraggeber in den Sektoren Gewinnung, Fortleitung oder Abgabe von Trinkwasser
- ANHANG IV — Auftraggeber im Bereich der Eisenbahndienste
- ANHANG V — Auftraggeber im Bereich der städtischen Eisenbahn-, Strassenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
- ANHANG VI — Auftraggeber im Sektor der Postdienste
- ANHANG VII — Auftraggeber in den Sektoren Aufsuchung und Gewinnung von Öl oder Gas
- ANHANG VIII — Auftraggeber in den Sektoren Aufsuchung und Gewinnung von Kohle und anderen festen Brennstoffen
- ANHANG IX — Auftraggeber im Bereich der Seehafen- oder Binnenhafen- oder sonstigen Terminaleinrichtungen
- ANHANG X — Auftraggeber im Bereich der Flughafenanlagen
- ANHANG XI — LISTE DER GEMEINSCHAFTLICHEN RECHTSVORSCHRIFTEN NACH ARTIKEL 30 ABSATZ 3
- ANHANG XII — VERZEICHNIS DER IN ARTIKEL 1 ABSATZ 2 BUCHSTABE b) GENANNTEN TÄTIGKEITEN(1)
- ANHANG XIII — IN DIE BEKANNTMACHUNGEN AUFZUNEHMENDE INFORMATIONEN
- ANHANG XIV — IN DIE BEKANNTMACHUNG ÜBER DAS BESTEHEN EINES PRÜFUNGSSYSTEMS AUFZUNEHMENDE INFORMATIONEN
- ANHANG XV TEIL A — A. IN DIE REGELMÄßIGE BEKANNTMACHUNG AUFZUNEHMENDE INFORMATIONEN
- ANHANG XV TEIL B — IN DIE ANKÜNDIGUNGEN DER VERÖFFENTLICHUNG EINER NICHT ALS AUFRUF ZUM WETTBEWERB VERWENDETEN REGELMÄßIGEN ALS HINWEIS DIENENDER BEKANNTMACHUNG ÜBER EIN BESCHAFFERPROFIL AUFZUNEHMENDE INFORMATIONEN
- ANHANG XVI — IN DIE BEKANNTMACHUNGEN ÜBER VERGEBENE AUFTRÄGE AUFZUNEHMENDE INFORMATIONEN
- ANHANG XVIIA(1) — DIENSTLEISTUNGEN IM SINNE VON ARTIKEL 31
- ANHANG XVIIB — DIENSTLEISTUNGEN IM SINNE VON ARTIKEL 32
- ANHANG XVIII — IN DIE WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG AUFZUNEHMENDE INFORMATIONEN
- ANHANG XIX — IN DIE BEKANNTMACHUNGEN ÜBER DIE ERGEBNISSE DER WETTBEWERBE AUFZUNEHMENDE INFORMATIONEN
- ANHANG XX — MERKMALE FÜR DIE VERÖFFENTLICHUNG
- ANHANG XXI — DEFINITION BESTIMMTER TECHNISCHER SPEZIFIKATIONEN
- ANHANG XXII — ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG DER FRISTEN NACH ARTIKEL 45
- ANHANG XXIII — VORSCHRIFTEN DES INTERNATIONALEN ARBEITSRECHTS IM SINNE VON ARTIKEL 59 ABSATZ 4
- ANHANG XXIV — ANFORDERUNGEN AN DIE VORRICHTUNGEN FÜR DEN ELEKTRONISCHEN EINGANG VON ANGEBOTEN/ANTRÄGEN AUF TEILNAHME, PRÜFUNGSANTRÄGEN ODER PLÄNEN UND ENTWÜRFEN FÜR WETTBEWERBE
- ANHANG XXV — UMSETZUNGS- UND ANWENDUNGSFRISTEN
- ANHANG XXVI — ENTSPRECHUNGSTABELLE(1)