2002/584/JI: Rahmenbeschluss des Rates vom 13. Juni 2002
Über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten - Stellungnahmen bestimmter Mitgliedstaaten zur Annahme des Rahmenbeschlusses
Europäischer Haftbefehl – EuHB
- Erwägungsgründe
KAPITEL I — ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE
- Artikel 1 — Definition des Europäischen Haftbefehls und Verpflichtung zu seiner Vollstreckung
- Artikel 2 — Anwendungsbereich des Europäischen Haftbefehls
- Artikel 3 — Gründe, aus denen die Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls abzulehnen ist
- Artikel 4 — Gründe, aus denen die Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls abgelehnt werden kann
- Artikel 4a — Entscheidungen, die im Anschluss an eine Verhandlung ergangen sind, zu der die Person nicht persönlich erschienen ist
- Artikel 5 — Vom Ausstellungsmitgliedstaat in bestimmten Fällen zu gewährende Garantien
- Artikel 6 — Bestimmung der zuständigen Behörden
- Artikel 7 — Beteiligung der zentralen Behörde
- Artikel 8 — Inhalt und Form des Europäischen Haftbefehls
KAPITEL 2 — ÜBERGABEVERFAHREN
- Artikel 9 — Übermittlung eines Europäischen Haftbefehls
- Artikel 10 — Modalitäten der Übermittlung eines Europäischen Haftbefehls
- Artikel 11 — Rechte der gesuchten Person
- Artikel 12 — Inhafthaltung der gesuchten Person
- Artikel 13 — Zustimmung zur Übergabe
- Artikel 14 — Vernehmung der gesuchten Person
- Artikel 15 — Entscheidung über die Übergabe
- Artikel 16 — Entscheidung bei Mehrfachersuchen
- Artikel 17 — Fristen und Modalitäten der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls
- Artikel 18 — Lage in Erwartung der Entscheidung
- Artikel 19 — Vernehmung der Person in Erwartung der Entscheidung
- Artikel 20 — Vorrechte und Immunitäten
- Artikel 21 — Konkurrierende internationale Verpflichtungen
- Artikel 22 — Mitteilung der Entscheidung
- Artikel 23 — Frist für die Übergabe der Person
- Artikel 24 — Aufgeschobene oder bedingte Übergabe
- Artikel 25 — Durchlieferung
KAPITEL 3 — WIRKUNG DER ÜBERGABE
KAPITEL 4 — ALLGEMEINE SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- ANHANG — EUROPÄISCHER HAFTBEFEHL(1)