Richtlinie 2001/60/EG der Kommission vom 7. August 2001
Zur Anpassung der Richtlinie 1999/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen an den technischen Fortschritt
(Text von Bedeutung für den EWR)- Erwägungsgründe
- Artikel 1
ANNEX
- 1. Anhang II Teil A:
- 2. Anhang II Teil B:
- Artikel 2
- Dem Anhang V Buchstabe B der Richtlinie 1999/45/EG werden die in Anhang I dieser Richtlinie wiedergegebenen Ziffern 11 und 12 hinzugefügt.
- Artikel 3
- Artikel 4
- Artikel 5
- ANHANG
- Dem Anhang V Buchstabe B der Richtlinie 1999/45/EG werden folgende Ziffern 11 und 12 hinzugefügt: "11. Zubereitungen, die einen Stoff enthalten, dem der Satz R67 zugeordnet ist: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen