Richtlinie 2001/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Mai 2001
Über die Zulassung von Wertpapieren zur amtlichen Börsennotierung und über die hinsichtlich dieser Wertpapiere zu veröffentlichenden Informationen
- Erwägungsgründe
TITEL I — BEGRIFFSBESTIMMUNGEN UND ANWENDUNGSBEREICH
TITEL II — ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN ÜBER DIE AMTLICHE BÖRSENNOTIERUNG VON WERTPAPIEREN
KAPITEL I — Allgemeine Zulassungsbedingungen
KAPITEL II — Strengere oder zusätzliche Bedingungen und Pflichten
KAPITEL III — Ausnahmen
KAPITEL IV — Befugnisse der zuständigen innerstaatlichen Stellen
Abschnitt 1 — Entscheidung über die Zulassung
Abschnitt 2 — Auskünfte, die den zuständigen Stellen zu erteilen sind
Abschnitt 3 — Maßnahmen für den Fall, dass der Emittent den ihm aus der Zulassung erwachsenden Pflichten nicht nachkommt
Abschnitt 4 — Aussetzung und Einstellung
Abschnitt 5 — Rechtsbehelf im Fall einer Ablehnung der Zulassung oder Einstellung
TITEL III — BESONDERE BEDINGUNGEN HINSICHTLICH DER AMTLICHEN BÖRSENNOTIERUNG VON WERTPAPIEREN
KAPITEL I — Veröffentlichung des Prospekts für die Zulassung
- Abschnitt 1 — Allgemeine Vorschriften
- Abschnitt 2 — Teilweise oder gänzliche Befreiung von der Pflicht zur Veröffentlichung des Prospekts
- Abschnitt 3 — Befreiung von der Aufnahme bestimmter Angaben in den Prospekt
- Abschnitt 4 — Inhalt des Prospekts in Sonderfällen
- Abschnitt 5 — Kontrolle und Verbreitung des Prospekts
- Abschnitt 6 — Bestimmung der zuständigen Stelle
- Abschnitt 7 — Gegenseitige Anerkennung
- Abschnitt 8 — Vereinbarungen mit Drittländern
KAPITEL II — Besondere Bedingungen für die Zulassung von Aktien
KAPITEL III — Besondere Bedingungen für die Zulassung von Schuldverschreibungen, die von einem Unternehmen begeben werden
KAPITEL IV — Besondere Bedingungen für die Zulassung von Schuldverschreibungen, die von einem Staat oder seinen öffentlichen Gebietskörperschaften oder von einem internationalen Organismus öffentlich-rechtlichen Charakters begeben werden
TITEL IV — FORTDAUERNDE PFLICHTEN BETREFFEND WERTPAPIERE, DIE ZUR AMTLICHEN NOTIERUNG ZUGELASSEN SIND
KAPITEL I — Pflichten der Gesellschaft, deren Aktien zur amtlichen Notierung zugelassen sind
Abschnitt 1 — Börsennotierung von neu begebenen Aktien der gleichen Gattung
- Abschnitt 2 — Behandlung der Aktionäre
- Abschnitt 3 — Änderung des Errichtungsaktes oder der Satzung
- Abschnitt 4 — Jahresabschluss und Lagebericht
- Abschnitt 5 — Zusätzliche Informationen
- Abschnitt 6 — Gleichwertigkeit der Informationen
- Abschnitt 7 — Regelmäßige Veröffentlichung von Informationen
- Abschnitt 8 — Veröffentlichung und Inhalt des Halbjahresberichts
KAPITEL II — Pflichten des Emittenten, dessen Schuldverschreibungen zur amtlichen Notierung zugelassen sind
KAPITEL III — Informationspflicht bei Erwerb und Veräußerung einer bedeutenden Beteiligung an einer börsennotierten Gesellschaft
TITEL V — VERÖFFENTLICHUNG UND BEKANNTMACHUNG DER INFORMATIONEN
TITEL VI — ZUSTÄNDIGE STELLEN UND ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN MITGLIEDSTAATEN
TITEL VII — KONTAKTAUSSCHUSS
TITEL VIII — SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- ANHANG II — Aufgehobene Richtlinien mit ihren nachfolgenden Änderungen (gemäß Artikel 111)
- ANHANG II — Fristen für die Umsetzungen in innerstaatliches Recht (gemäß Artikel 111)
- ANHANG III