Richtlinie 98/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 zur Änderung der Richtlinie 87/102/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Verbraucherkredit
- Erwägungsgründe
ANNEX
- Durch Anhang II der Richtlinie 87/102/EWG wurde eine mathematische Formel für die Berechnung des effektiven Jahreszinses eingeführt, und in Artikel 1a Absatz 2 dieser Richtlinie wurden die Kosten festgelegt, die für die Berechnung der Gesamtkosten des Kredits für den Verbraucher nicht einbezogen werden.
- Artikel 1
- Artikel 2
- Artikel 3
- ANHANG I — "ANHANG II
- ANHANG II — "ANHANG III