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ANHANG

ANHANG

Die in Artikel 3 Absatz 2 genannten Tätigkeiten umfassen alle Bauarbeiten, die der Errichtung, der Instandsetzung, der Instandhaltung, dem Umbau oder dem Abriss von Bauwerken dienen, insbesondere

  1. Aushub
  2. Erdarbeiten
  3. Bauarbeiten im engeren Sinne
  4. Errichtung und Abbau von Fertigbauelementen
  5. Einrichtung oder Ausstattung
  6. Umbau
  7. Renovierung
  8. Reparatur
  9. Abbauarbeiten
  10. Abbrucharbeiten
  11. Wartung
  12. Instandhaltung (Maler- und Reinigungsarbeiten)
  13. Sanierung.