Verordnung (EG) Nr. 2869/95 der Kommission vom 13. Dezember 1995
Über die an das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) zu entrichtenden Gebühren
- Erwägungsgründe
- Artikel 1 — Allgemeines
- Artikel 2 — Gebühren nach Maßgabe der Verordnung und der Verordnung (EG) Nr. 2868/95
- Artikel 3 — Vom Präsidenten festgesetzte Preise
- Artikel 4 — Fälligkeit der Gebühren und Preise
- Artikel 5 — Zahlung der Gebühren und Preise
- Artikel 6 — Währungen
- Artikel 7 — Zahlungsmodalitäten
- Artikel 8 — Maßgebender Zahlungstag
- Artikel 9 — Nicht ausreichender Gebührenbetrag
- Artikel 10 — Erstattung geringfügiger Beträge
- Artikel 11 — Individuelle Gebühr für eine internationale Registrierung, in der die Europäische Gemeinschaft benannt ist
- Artikel 12 — Individuelle Gebühr für die Erneuerung einer internationalen Registrierung, in der die Europäische Gemeinschaft benannt ist
- Artikel 13 — Erstattung von Gebühren nach Verweigerung des Schutzes
- Artikel 14
- Artikel 15 — Inkrafttreten
- Abschluss