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Unfair Terms Directive
Artikel 2

Artikel 2

Im Sinne dieser Richtlinie bedeuten:

  • mißbräuchliche Klauseln : Vertragsklauseln, wie sie in Artikel 3 definiert sind;
  • Verbraucher : eine natürliche Person, die bei Verträgen, die unter diese Richtlinie fallen, zu einem Zweck handelt, der nicht ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann;
  • Gewerbetreibender : eine natürliche oder juristische Person, die bei Verträgen, die unter diese Richtlinie fallen, im Rahmen ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt, auch wenn diese dem öffentlich-rechtlichen Bereich zuzurechnen ist.