RICHTLINIE DER KOMMISSION vom 5. März 1991
Zur dreizehnten Anpassung an den technischen Fortschritt der Richtlinie 67/548/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe (91/326/EWG) #
- Erwägungsgründe
ANNEX
- Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG enthält eine Liste gefährlicher Stoffe sowie Einzelheiten über die Verfahren zur Kennzeichnung und Einstufung der Stoffe . Es ist erforderlich, in diese Liste eine Reihe von Stoffen aufzunehmen, die der Kommission gemäß der genannten Richtlinie notifiziert wurden .
- Artikel 1
- Artikel 2
- Artikel 3
- ANHANG
- Dieser Anhang wird im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr . L 180 A veröffentlicht