Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989
Über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit
- Erwägungsgründe
ABSCHNITT I — ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
ABSCHNITT II — PFLICHTEN DES ARBEITGEBERS
- Artikel 5 — Allgemeine Vorschrift
- Artikel 6 — Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers
- Artikel 7 — Mit Schutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Gefahrenverhütung beauftragte Dienste
- Artikel 8 — Erste Hilfe, Brandbekämpfung, Evakuierung der Arbeitnehmer, ernste und unmittelbare Gefahren
- Artikel 9 — Sonstige Pflichten des Arbeitgebers
- Artikel 10 — Unterrichtung der Arbeitnehmer
- Artikel 11 — Anhörung und Beteiligung der Arbeitnehmer
- Artikel 12 — Unterweisung der Arbeitnehmer
ABSCHNITT III — PFLICHTEN DES ARBEITNEHMERS
ABSCHNITT IV — SONSTIGE BESTIMMUNGEN
- ANHANG — Liste der von Artikel 16 Absatz 1 erfaßten Bereiche