Richtlinie 88/490/EWG der Kommission vom 22. Juli 1988
Zur zehnten Anpassung an den technischen Fortschritt der Richtlinie 67/548/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe
- Erwägungsgründe
ANNEX
- Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG enthält eine Liste gefährlicher Stoffe sowie besondere Kriterien für die Verfahren zur Einstufung und Kennzeichnung der jeweiligen Stoffe . Eine Prüfung der Liste gefährlicher Stoffe hat ergeben, daß diese dem gegenwärtigen wissenschaftlichen und technischen Kenntnisstand anzupassen ist .
- Anhang VI der Richtlinie 67/548/EWG enthält einen Leitfaden zur Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Zubereitungen . In diesem Anhang sind die Kriterien für die Wahl eines bestimmten Sicherheitsratschlags in der französischen Fassung zu berichtigen .
- Artikel 1 Die Richtlinie 67/548/EWG wird wie folgt geändert :
- 1.Anhang I ( Liste der gefährlichen Stoffe ):
- 2.Anhang VI D ( Leitfaden zur Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Zubereitungen ):
- Artikel 2 Die Mitgliedstaaten verabschieden und veröffentlichen vor dem 1 . Januar 1990 die erforderlichen Vorschriften, um dieser Richtlinie nachzukommen und setzen hiervon die Kommission unverzueglich in Kenntnis .
- Artikel 3 Diese Richtlinie ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet .