Richtlinie 86/635/EWG des Rates vom 8. Dezember 1986
Über den Jahresabschluß und den konsolidierten Abschluß von Banken und anderen Finanzinstituten
- Erwägungsgründe
ABSCHNITT 1 — EINLEITENDE BESTIMMUNGEN UND ANWENDUNGSBEREICHE
ABSCHNITT 2 — ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN ÜBER DIE BILANZ UND DIE GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
ABSCHNITT 3 — GLIEDERUNG DER BILANZ
ABSCHNITT 4 — VORSCHRIFTEN ZU EINZELNEN BILANZPOSTEN
- Artikel 13 — Aktivposten 1 — Kassenbestand, Guthaben bei Zentralnotenbanken und Postgiroämtern
- Artikel 14 — Aktivposten 2 — Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei Zentralnotenbanken zugelassen sind.
- Artikel 15 — Aktivposten 3 — Forderungen an Kreditinstitute
- Artikel 16 — Aktivposten 4 — Forderungen an Kunden
- Artikel 17 — Aktivposten 5 — Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
- Artikel 18 — Passivposten 1 — Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
- Artikel 19 — Passivposten 2 — Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
- Artikel 20 — Passivposten 3 — Verbriefte Verbindlichkeiten
- Artikel 21 — Passivposten 8 — Nachrangige Verbindlichkeiten
- Artikel 22 — Passivposten 9 — Gezeichnetes Kapital
- Artikel 23 — Passivposten 11 — Rücklagen
- Artikel 24 — Posten 1 unter dem Strich — Eventualverbindlichkeiten
- Artikel 25 — Posten 2 unter dem Strich — Kreditrisiken
ABSCHNITT 5 — GLIEDERUNG DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
ABSCHNITT 6 — BESONDERE VORSCHRIFTEN ZU EINZELNEN POSTEN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
ABSCHNITT 7 — BEWERTUNGSREGELN
ABSCHNITT 8 — INHALT DES ANHANGS
ABSCHNITT 9 — BESTIMMUNGEN FÜR DEN KONSOLIDIERTEN ABSCHLUSS
ABSCHNITT 10 — OFFENLEGUNG
ABSCHNITT 11 — PRÜFUNG
ABSCHNITT 12 — SCHLUSSBESTIMMUNGEN