Siebte Richtlinie 86/431/EWG der Kommission vom 24. Juni 1986
Zur Anpassung der Richtlinie 67/548/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe an den technischen Fortschritt
- Erwägungsgründe
ANNEX
- Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG enthält ein Verzeichnis der gefährlichen Stoffe sowie besondere Kriterien für die Einstufungs - und Kennzeichnungsverfahren für jeden Stoff . Eine Prüfung der Liste der gefährlichen Stoffe hat ergeben , daß diese Liste an den derzeitigen Stand der wissenschaftlichen und technischen Kenntnisse angepasst werden muß bzw . daß die Einstufung und Kennzeichnung bestimmter Stoffe geändert , bestimmte Bezeichnungen verdeutlicht , bestimmte CAS-Nummern ( Chemical Abstract Service ) berichtigt und weitere Stoffe in die Liste aufgenommen werden müssen .
- In Anhang II der genannten Richtlinie sind die Gefahrensymbole und -bezeichnungen dargestellt . Angesichts des fortgeschrittenen Wissensstandes kann eine bestimmte Gefahrenbezeichnung im Deutschen besser formuliert werden .
- Die Anhänge III und IV derselben Richtlinie enthalten die Bezeichnungen der besonderen Gefahren bei gefährlichen Stoffen ( R-Sätze ) und die Sicherheitsratschläge für gefährliche Stoffe ( S-Sätze ) . Bestimmte R - und S-Sätze können in der dänischen Sprache besser formuliert werden . Aufgrund der Entwicklung der Kenntnisse ist es erforderlich , neue Sicherheitsratschläge aufzunehmen .
- Artikel 1
- Artikel 2
- Artikel 3