Richtlinie 85/611/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985
Zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW)
- Erwägungsgründe
ABSCHNITT I — Allgemeine Bestimmungen und Anwendungsbereich
ABSCHNITT II — Zulassung des OGAW
ABSCHNITT III — Verpflichtungen betreffend die Verwaltungsgesellschaften
ABSCHNITT III a — Verpflichtungen betreffend die Verwahrstelle
ABSCHNITT IV — Verpflichtungen betreffend die Investmentgesellschaften
ABSCHNITT IV a — Verpflichtungen betreffend die Verwahrstelle
ABSCHNITT V — Verpflichtungen betreffend die Anlagepolitik der OGAW
ABSCHNITT VI — Verpflichtungen betreffend die Information der Anteilinhaber
ABSCHNITT VII — Allgemeine Verpflichtungen des OGAW
ABSCHNITT VIII — Sondervorschriften für OGAW, die ihre Anteile in anderen Mitgliedstaaten als dem Mitgliedstaat vertreiben, in dem sie ansässig sind
ABSCHNITT IX — Vorschriften betreffend die für Zulassung und Aufsicht zuständigen Stellen
ABSCHNITT X — Europäischer Wertpapierausschuss
ABSCHNITT XI — Übergangs-, Ausnahme- und Schlußbestimmungen
- ANHANGI — SCHEMA A
- ANHANG II — Aufgaben, die in die gemeinsame Portfolioverwaltung einbezogen sind