Erste Richtlinie 73/239/EWG des Rates vom 24. Juli 1973
Zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Direktversicherung (mit Ausnahme der Lebensversicherung)
- Erwägungsgründe
Kapitel I —Allgemeine Bestimmungen
Kapitel II —Vorschriften für Unternehmen mit Sitz in der Gemeinschaft
Kapitel III A —Vorschriften für Agenturen oder Zweigniederlassungen von Unternehmen, welche ihren Sitz außerhalb der Gemeinschaft haben
Kapitel III B —Vorschriften für Tochterunternehmen von Mutterunternehmen, die dem Recht eines Drittlandes unterliegen, und für den Erwerb von Beteiligungen durch solche Mutterunternehmen
Kapitel IV —Übergangsbestimmungen und sonstige Bestimmungen
Kapitel V —Schlußbestimmungen
- ANHANG